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Beginn einer Prozessreihe: Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zum Rauschgifthandel Stendal erwartet großen Drogen-Prozess

Von Wolfgang Biermann 14.01.2011, 04:26

Stendal. Das Landgericht Stendal hat gestern einen 26-jährigen Hansestädter wegen Drogenbesitzes in fünf Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zum Drogenhandel zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Bei einer Großrazzia hatte die Polizei am 12. August vorigen Jahres im Landkreis Stendal Wohnungen von 18 Tatverdächtigen durchsucht und dabei unter anderem fast zehn Kilogramm Cannabis im fünften Stock einer Plattenbauwohnung im Wohngebiet Stendal-Stadtsee entdeckt. Vier Tatverdächtige kamen in Untersuchungshaft. Die 51 Cannabisplatten mit 9,9 Kilogramm Gesamtgewicht lagen lose im Schlafzimmerschrank des Angeklagten. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Stendal handelt es sich um das 70-fache der für den Eigenbedarf erlaubten Menge. Mindeststrafe ein Jahr, Höchststrafe 15 Jahre Gefängnis.

Er sei selbst Konsument und habe die Drogen "aus Gutmütigkeit" für einen "guten Freund" aufbewahrt, hatte er zuvor schon der Polizei und dem Haftrichter gestanden. Dieses Geständnis wollte allerdings gestern nicht so leicht über die Lippen des unter anderem wegen mehrfachen Raubes und Körperverletzung vorbestraften Angeklagten.

Er gab vor, nicht gewusst zu haben, was sein Kumpel bei ihm einlagert hatte. Erst nach eindringlichen Ermahnungen der Vorsitzenden Richterin Stefanie Hüttermann und der Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter legte er die Karten auf den Tisch. Eine mögliche Bewährungsstrafe nach Kronzeugenregelung wäre sonst vom Tisch, hatten Gericht und Staatsanwaltschaft angedroht.

Der 26-Jährige sagte dann aus, dass sein Kumpel das Rauschgift jeweils in einer Einkaufstüte gebracht und in seinem Schlafzimmer deponiert habe. Was darin war, will er nicht gewusst haben. Preisnachlass oder Gratisdrogen habe er nicht bekommen.

Doch das glaubte ihm der psychiatrische Gutachter Dr. Frank Wegener nicht. Der Sachverständige sah eine "kriminelle Motivation" und hielt den Angeklagten trotz Drogenabhängigkeit ohne Einschränkung für schuldfähig.

"Der Sachverhalt ist eindeutig", befand auch Richterin Hüttermann. Der Angeklagte wird nun in einem groß angelegten Prozess gegen den "guten Freund" aussagen müssen. Der ebenfalls in U-Haft befindliche Wladislaw K. gilt als Größe im Stendaler Drogengeschäft. Prozessauftakt am Landgericht Stendal ist am 10. Februar. Bislang geplant sind 16 Verhandlungstage.

Zuvor wird am 8. Februar gegen einen Mann verhandelt, der Amphetamine (synthetische Drogen) in großer Menge für K. aufbewahrt haben soll.