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Täter war kampfsporterfahren Radfahrer prügelt Fußgänger tot - fünfeinhalb Jahre Haft

Abgelenkt von seinem Handy läuft ein 40-Jähriger auf die Straße, ohne zu schauen. Die Unachtsamkeit bezahlt er mit dem Leben, weil ein Radfahrer ausrastet. Der Angreifer muss dafür lange hinter Gitter.

30.04.2019, 14:52

Hannover (dpa) - Bei einem Streit im Straßenverkehr hat ein Radfahrer in Hannover einen Fußgänger zu Tode geprügelt und muss dafür jetzt fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht verurteilte den 28-Jährigen am Dienstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge und ordnete zudem seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Angeklagte war im vergangenen Oktober mit einem Fußgänger aneinandergeraten, der plötzlich auf die Straße gelaufen war. Der 40-Jährige starb an den Schlägen des kampfsporterfahrenen Radlers.

Die Richter seien zu dem Schluss gekommen, dass der Drogenabhängige das ihm nicht bekannte Opfer zwar verletzen, aber nicht töten wollte, sagte ein Gerichtssprecher nach der Verhandlung. Dem Mann war zunächst Totschlag vorgeworfen worden. (Az.: 39 Ks 3/19)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte auf fünf Jahre und acht Monate Haft plädiert, ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidigung hatte dem Sprecher zufolge kein konkretes Strafmaß genannt.

In dem Prozess war der Bruder des Opfers als Nebenkläger aufgetreten. Der 40-Jährige war drei Tage nach dem Angriff im Krankenhaus gestorben. Er war abgelenkt durch einen Blick auf sein Handy auf die Straße getreten. Im Streit soll er zunächst gegen das E-Bike des 28-Jährigen getreten haben.

Der Angeklagte hatte die Prügelattacke zum Prozessauftakt bedauert und mit seiner Drogensucht und privaten Schwierigkeiten begründet. Abhängig war er demnach von Kokain, Cannabis und Alkohol. Seine Frau habe ihren Job verloren, das gemeinsame Baby sei zu früh geboren worden und habe ums Überleben gekämpft.

Nach Zeugenberichten sagte er vor den tödlichen Schlägen zu dem Opfer: "Wir boxen jetzt wie Männer!" Üblicherweise werden Kickboxer darüber informiert, wie gefährlich bestimmte Schläge sind. Dem Angeklagten habe man aber nicht nachweisen können, dass er von deren Gefährlichkeit wusste, sagte der Gerichtssprecher. Das Geständnis hatten die Richter zugunsten des 28-Jährigen gewertet. Zu seinen Lasten wirkte sich dagegen aus, dass es sich um eine brutale Körperverletzung aus nichtigem Anlass handelte.