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BundesverfassungsgerichtBund und Länder wollen NPD von Staatsgeld abtrennen

Verboten wurde sie 2017 nicht, aber jetzt sollen der NPD die staatlichen Gelder gestrichen werden. Bund und Länder wollen die rechtsextreme Partei von der Parteienfinanzierung ausschließen.

20.07.2019, 16:57

Berlin/Karlsruhe (dpa) - Die NPD soll nach dem Willen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat künftig kein Geld mehr aus der Staatskasse bekommen. Sie wollen die rechtsextreme Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen.

Ein entsprechender Antrag ist auf dem Weg, ging am Samstag aber noch nicht beim Bundesverfassungsgericht ein, wie ein Sprecher auf Anfrage in Karlsruhe mitteilte. Denkbar ist, dass das Schreiben erst an diesem Montag eintrifft.

In ihrer Antragsschrift werde belegt, "dass die NPD weiterhin planvoll das Ziel verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen", teilten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat mit. Damit seien die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung nach Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes erfüllt.

Sie haben dem Gericht nach eigenen Angaben mehr als 300 Belege für "fortdauernde verfassungsfeindliche Aktivitäten der NPD" vorgelegt. Daraus gehe hervor, "dass die NPD die parlamentarische Demokratie verachtet und einem völkischen Denken verpflichtet ist, das dem Prinzip der Menschenwürde widerspricht".

Die Antragsteller zogen mit ihrem Schritt die Konsequenzen aus dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2017. Damals scheiterten die Bundesländer zum zweiten Mal mit dem Versuch, die NPD vom höchsten deutschen Gericht verbieten zu lassen. Der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wies seinerzeit aber ausdrücklich auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" des Staates hin - etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Anschließend wurde das Grundgesetz geändert.

Laut Bundestagsverwaltung erhielt die NPD 2018 staatliche Mittel in Höhe von 878.325 Euro. An dieser Summe orientiert sich auch die Höhe der vierteljährlichen Abschlagszahlungen im laufenden Jahr - rund 200.000 Euro je Quartal. Zum Vergleich: CDU und SPD bekamen 2018 jeweils rund 56 Millionen Euro. Die Einnahmen der NPD sind vor allem infolge schlechterer Wahlergebnisse bereits deutlich zurückgegangen.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Ressortchef Hans-Joachim Grote, begrüßte den Antrag. Dies sei ein notwendiger und konsequenter Schritt, sagte der CDU-Politiker. "Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will, der darf keine staatlichen Gelder für seine Arbeit erhalten", so Grote.

Auch AfD-Chef Jörg Meuthen äußerte Verständnis für den Schritt. "Die NPD ist für mich eine extremistische Partei", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Von daher könne er verstehen, dass der Staat nicht verpflichtet sein sollte, diese Partei mit zu finanzieren.

BVerfG zum Ausschluss von staatlicher Finanzierung

Regeln für staatliche Parteienfinanzierung

Staatliche Parteienfinanzierung 2018

Artikel 21 Grundgesetz