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Finanzamt Zuschuss für den Frühjahrsputz

Wer Profis für den Hausputz engagiert, kann in vielen Fällen das Finanzamt an den Kosten beteiligen.

01.05.2019, 00:00

Berlin (dpa) l Fenster putzen, Boden wienern oder Garten pflegen. Bei vielen ist es jetzt Zeit für den häuslichen Frühjahrsputz. Oft holen sich Verbraucher für diese Arbeiten Profis ins Haus. An den Kosten können sie dann in vielen Fällen das Finanzamt beteiligen, erklärt die Bundessteuerberaterkammer.

Der Grund: Die meisten dieser Arbeiten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen. Dieser Begriff wird immer dann verwendet, wenn die Tätigkeiten normalerweise von Mitgliedern des privaten Haushalts erledigt werden und wenn sie mit der Haushaltsführung zusammenhängen. Einen Teil davon erkennt das Finanzamt als steuermindernd an.