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Telefonforum Ohne Vollmacht entscheidet das Gericht

Die Notare Bernd Göpffahrth, Karsten Herrenkind und Sonja Krause beantworten Fragen zu Vorsorgevollmacht und Patientenvollmacht.

01.12.2015, 23:01

Wir sind über 50 Jahre verheiratet. Kann meine Frau für mich handeln, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?

Das deutsche Recht sieht weder für Ehegatten noch für Kinder oder sonstige Verwandte eine gesetzliche Vertretungsvollmacht vor. Das bedeutet, dass in diesem Fall grundsätzlich ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden muss, in dem eine Person bestimmt wird, die zur Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten berechtigt ist. Ein Betreuer unterliegt der Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Die Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens ist kostenpflichtig und nimmt in der Regel erhebliche Zeit in Anspruch, so dass Zeiträume entstehen können, in denen keine Handlungsfähigkeit gegeben ist.

Ist eine Vollmacht, die ich selbst schreibe, wirksam?

Eine handschriftliche Vollmacht ist gültig. Ob die Vollmacht im Anwendungsfall auch ausreicht, hängt jedoch wesentlich von ihrem Inhalt ab. Für bestimmte Rechtsgeschäfte gibt es Formvorschriften. Bei Verfügungen über Immobilien muss die Vollmacht mindestens notariell beglaubigt sein. Zudem verlangen Banken und Behörden in der Regel ebenfalls notariell erstellte Vollmachten oder Vollmachten auf eigenen Vordrucken.

Ich habe im Internet eine Vorsorgevollmacht gefunden, mit der ich meinen Mann umfassend bevollmächtigen möchte. Kann er damit auch über meine Eigentumswohnung verfügen, ich habe darin keine Aussagen dazu gefunden?

Es handelt sich bei dem von Ihnen ausgefüllten Formular um eine privatschriftliche Vollmacht. Mit dieser Vollmacht kann Ihr Mann im Ernstfall in Bezug auf die Eigentumswohnung nicht handeln und muss dafür beim Gericht einen Betreuer bestellen lassen. Generell ist festzustellen: Im Internet sind unzählige Vollmachtmuster zu finden. Sehr viele davon sind in der Praxis nicht tauglich. Zudem berücksichtigen Formulare nicht die persönliche Lebenssituation. Allein schon Formulierungen wie „Für den Fall, dass ich nicht mehr geschäftsfähig bin...“ könnten die Vorsorgevollmacht unbrauchbar machen.

Mir fällt es schwer, mich zu entscheiden, welche Verfügungen und Vollmachten ich brauche. Worauf muss ich achten?

Zu unterscheiden sind drei Regelungsbereiche: Die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht ist eine umfassende Vollmacht, die ab Erteilung sofort gelten kann. Sie gilt insbesondere dann weiter, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig geworden ist. Haben Sie keine Vertrauensperson, der Sie umfassende Vollmacht erteilen möchten, kommt eine Betreuungsverfügung ins Spiel. Darin bestimmen Sie, wer vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll, wenn Sie nicht mehr selbst handlungsfähig sind. Sie können in einer Patientenverfügung festlegen, auf lebensverlängernde Maßnahmen und Intensivmedizin zu verzichten, falls Sie sich unumkehrbar im Sterbeprozess befinden oder ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins dauerhaft im Koma liegen.

Mein Mann und ich haben uns gegenseitig bevollmächtigt. Nun meint meine Tochter, dass wir auch sie darin berücksichtigen sollten. Ist das richtig?

Es ist auf jeden Fall anzuraten, einen weiteren Bevollmächtigten zu bestimmen. Dies gewährleistet, dass der Betroffene weiterhin nach seinem Willen vertreten wird, wenn der erste Bevollmächtigte ausscheidet. Gibt es keinen Ersatzbevollmächtigten, wird sonst eine gerichtliche Betreuung erforderlich.

Ich war im Krankenhaus und habe dort eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsfragen unterschrieben. Gilt diese nun für alles?

Eine solche Vollmacht berechtigt und verpflichtet die behandelnden Ärzte, den Bevollmächtigten über die Erkrankung und den Zustand aufzuklären. Damit entbinden Sie die behandelnden Ärzte von ihrer ärztlichen Schweigepflicht. Solche Vollmachten sind beschränkt auf die Regelung persönlicher Angelegenheiten im Rahmen der Gesundheitssorge wie: Einwilligung in Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und zur Heilbehandlung, Erteilung oder Ablehnung ärztlicher Eingriffe, Bestimmung des Aufenthaltes (zu Hause, Krankenhaus oder Pflegeheim). Werden aber Verträge mit Pflegediensten oder anderen Kliniken erforderlich, wird dies schon nicht mehr abgedeckt. Erst recht nicht betroffen davon sind Verfügungen über vermögensrechtliche Angelegenheiten. Sie sollten daher eine umfassende neue Vorsorgevollmacht erstellen.

Mein Mann und ich haben ein Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung erstellt. Brauchen wir trotzdem eine Vollmacht?

Ja. Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Dokumente. Das Testament regelt die Erbeinsetzung und kommt erst nach Ihrem Tode zum Tragen. Die Vorsorgevollmacht soll Ihren Bevollmächtigten zu Ihren Lebzeiten in die Lage versetzen, für Sie zu handeln.

Ich habe zwei Kinder und möchte keinen benachteiligen. Kann ich beide Kinder in meiner Vollmacht bevollmächtigen?

Sie können selbst entscheiden, wem Sie Ihre Vollmacht erteilen wollen. Das können eine oder auch mehrere Personen sein. Diese können nach Ihrer Entscheidung, die sie in der Vollmacht dokumentieren müssen, nur gemeinsam oder jeweils einzeln handeln. Sollten mehrere Personen nur gemeinsam handeln dürfen, so müssen sie dann auch immer gemeinsam bei allen Behörden erscheinen. Das ist in der Praxis hinderlich. Daher empfiehlt sich eine Einzelbevollmächtigung. Auch eine getrennte inhaltliche Aufgabenverteilung bei mehreren Bevollmächtigten ist möglich.

Muss die Bank meine Vollmacht akzeptieren, wenn ich darin formuliere, dass der Bevollmächtigte Bankgeschäfte erledigen darf?

Das reicht nicht aus. Banken und Sparkassen verlangen für Bankverfügungen regelmäßig eine notarielle Vollmacht, wenn keine Kontovollmacht für den Bevollmächtigten erteilt wurde.

Wo sollte ich die Vollmacht aufbewahren, damit im Bedarfsfall nicht doch ein Betreuer bestellt wird?

Es gibt die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht gegen eine geringe Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen (Telefon: 01805-355050; Internet: www.vorsorgeregister.de). Dies ist das einzige Register auf gesetzlicher Grundlage. Das Betreuungsgericht fragt vor jeder Betreuerbestellung beim Vorsorgeregister an, ob eine Vollmacht für diese Person registriert ist.

Was kostet eine Vollmacht beim Notar?

Die Gebühren der Notare sind gesetzlich geregelt und bei jedem Notar gleich. Sie richten sich nach dem Vermögenswert. Die Kosten für eine notarielle Vollmacht sind erschwinglich und fallen nur einmal an. Eine Betreuung löst erhebliche Mehrkosten aus. Der Notar berät sie und erstellt Ihnen eine Urkunde, mit der Sie umfassend handeln können. Zudem kann auch für den Fall, dass die Urkunde verloren ging und der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist, vom Notar eine neue Ausfertigung erstellt werden. Diesen Vorteil bietet eine handschriftliche Vollmacht nicht.

Meine Frau hatte zwei Schlaganfälle und ist jetzt in einem Pflegeheim. Dort ist sie schon zwei Mal aus dem Bett gefallen. Da ich durch eine Vorsorgevollmacht ihr Bevollmächtigter bin, habe ich angeregt, dass das Pflegeheim zu ihrem Schutz ein Bettgitter anbringt. Nun soll das ein Gericht entscheiden. Reicht meine Vollmacht dafür nicht aus?

Das Anbringen eines Bettgitters ist eine freiheitsentziehende Maßnahme. Diese ist gesetzlich in Pflegeheimen nur dann zulässig, wenn eine richterliche Genehmigung bei einem Betreuungsgericht eingeholt wurde. Eine Fixierung muss auch dann richterlich genehmigt werden, wenn der Patient eine Vorsorgevollmacht abgegeben hat.

Mein Mann und ich haben bereits eine Patientenverfügung aufgesetzt und wollen jetzt auch eine Vorsorgevollmacht erteilen. Können wir dies gemeinsam tun oder sollte jeder seine eigene haben?

Sehr viele Eheleute bevollmächtigen sich auf Gegenseitigkeit und erstellen gemeinsam eine Vorsorgevollmacht. Gegebenenfalls können auch noch das Kind bzw. die Kinder oder andere Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden.

Vor etlichen Jahren habe ich meinen Sohn als Bevollmächtigten in der Vorsorgevollmacht eingetragen. Inzwischen habe ich einen Lebensgefährten – kann ich ihn zusätzlich einsetzen?

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, auch Ihrem Lebensgefährten eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Dabei können beide Vollmachten gleichwertig nebeneinander stehen oder auch modifiziert werden. Denkbar wäre, dass Ihr Sohn weiterhin die Bevollmächtigung in Vermögensangelegenheiten allein behält und ihr Lebenspartner wird auch in Gesundheitsangelegenheiten bevollmächtigt. Zum einen, weil er aufgrund der Partnerschaft Ihre Wünsche gegebenenfalls besser kennt, zum anderen aber, damit auch ihm Ärzte Auskunft erteilen dürfen.

Wie lange gilt eine Vorsorgevollmacht?

Sie gilt zu Lebzeiten, egal, ob Sie geschäftsfähig sind oder nicht. Und Sie gilt grundsätzlich über den Tod hinaus. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Ihr Bevollmächtigter nach Ihrem Tod sofort Ihre Wohnung kündigen kann und nicht erst auf den Erbschein warten muss, was Monate dauern kann.