1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Hausverbot ist das letzte Mittel

Hausverbot ist das letzte Mittel

30.10.2009, 04:51

Karlsruhe ( dpa ). Hausverbote gegen störende Besucher dürfen nicht ohne weiteres von Eigentümerversammlungen erteilt werden. Sie seien nur als allerletztes Mittel erlaubt und nur, wenn anders keine ausreichende Ruhe mehr im Haus einkehre, entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Mitteilung vom Dienstag in Karlsruhe.

Damit setzte sich eine Wohnungseigentümerin aus Rheinland Pfalz erfolgreich gegen ein von den anderen Eigentümern ausgesprochenes Hausverbot zur Wehr, das ihr Besuche des lautstarken Lebensgefährten untersagte. ( 2 BvR 693 / 09 )