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Versicherung Was tun nach dem Sturm?

Unwetter haben in ganz Deutschland Schäden verursacht. Wie sollten sich Versicherte verhalten?

Von Massimo Rogacki 24.06.2017, 01:01

Magdeburg l Sturmwarnung in weiten Teilen Sachsen-Anhalts: Windstärken über 100 Stundenkilometer, Bäume knicken ab, Stromleitungen werden gekappt. Autos und Häuser werden beschädigt. In der Regel kommen Versicherungen für die Schäden auf. Betroffene sollten sich an bestimmte Regeln halten, wenn sie ihren vollen Versicherungsschutz nicht gefährden wollen.

Welche Policen greifen bei Sturmschäden am Haus?

„Wenn etwa Dachziegel oder Fensterscheiben in Mitleidenschaft gezogen wurden“, kommt die Gebäudeversicherung zum Tragen, sagt Dieter Roskowetz von den Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA). Für Versicherer liegt ein Sturmereignis ab Windstärke acht (ab 62 Stundenkilometer) vor. Zum Nachweis kann eine offizielle Sturmwarnung herangezogen werden. Außerdem ließe sich berücksichtigen, wenn auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden. Bei einem überschwemmten Keller ist eine Elementarschadenschadenversicherung notwendig.

Und wenn Elektrogeräte oder Möbel betroffen sind?

„Dafür ist die Hausratversicherung zuständig“, sagt Schadenexperte Roskowetz. Das kann das Elektrogerät, das bei einem Blitzschlag beschädigt wurde, sein. Auch bei Möbeln, die infolge einer zerborstenen Scheibe durch Regen ruiniert wurden, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Wichtig: Das Loch in der Scheibe muss infolge des Unwetters entstanden sein. Bei einem offengebliebenen Fenster sei der Versicherer nicht zuständig.

Was ist, wenn mein Auto beschädigt wurde?

Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am Auto bei Sturmschäden ab Windstärke acht. Schäden sollten im besten Fall immer gleich fotografiert werden, rät Dieter Roskowetz.

Wann muss ich den Schaden melden?

„So schnell wie möglich“, erklärt der Experte von der ÖSA. Er rät Betroffenen, zunächst bei der Versicherung anzurufen oder eine E-Mail mit der Schadensbeschreibung zu schicken. Auf der Internetseite der ÖSA können Betroffene ihre Schäden unkompliziert melden.

Wie sollte ich den Schaden dokumentieren?

Betroffene können zur Dokumentierung Fotos und eine Aufstellung mit den beschädigten Gegenständen machen, sagt Roskowetz. In der Regel schickt die Versicherung dann einen Gutachter, der die Schäden besieht.

Dürfen beschädigte Gegenstände, die der Versicherte dokumentiert hat, entsorgt werden?

„Nein, bitte nicht entsorgen“, sagt der Experte. Die Versicherung muss den Schaden begutachten können. Einen durchnässten Teppich könne der Versicherte natürlich herausnehmen. Er sollte ihn jedoch nicht wegschmeißen.

Hat der Versicherte sonstige Pflichten?

„Versicherte haben eine sogenannte Schadensminderungspflicht“, sagt Roskowetz. Das bedeutet: Sie müssen alles tun, um den Schaden gering zu halten. Über die abgedeckte Laube könne zum Beispiel eine Plane gelegt werden. Hausratgegenstände sollten in Sicherheit gebracht werden, damit der Schaden nicht größer wird. Die Maßnahmen sollten verhältnismäßig sein. Niemand muss in halsbrecherischer Manier auf sein Dach klettern und versuchen, es provisorisch abzudecken.

Wie viele Schäden wurden der ÖSA infolge des Sturms gemeldet?

„Im Bereich der Sachversicherungen wurden der ÖSA bis Freitagnachmittag 444 Schäden mit einem Volumen von 620.000 Euro gemeldet“, sagt Roskowetz. 150 Kfz-Halter hätten sich bis jetzt gemeldet. „Im Moment würde ich sagen, es hätte schlimmer kommen können“, so der Schadenexperte.