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Hilfspolizei Streit um Schusswaffe

Die geplante Einstellung von bis zu 250 Hilfspolizisten wird im Landtag scharf kritisiert. Auch der Koalitionspartner SPD geht auf Distanz.

Von Michael Bock 12.12.2015, 00:01

Magdeburg l Stahlknecht hat die Einstellung von Hilfspolizisten per Ministerverordnung in die Wege geleitet. Diese sollen als Angestellte in den Landesdienst geholt werden. Ihre Verträge werden auf zwei Jahre befristet. Geplant ist, zunächst 20 Hilfspolizisten einzustellen. Diese könnten ab Juni 2016 eingesetzt werden. Die Ausbildung dauert nur drei Monate. Polizisten werden normalerweise drei Jahre ausgebildet.

SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben sagte am Freitag, die Einstellung von Hilfspolizisten werde nicht viel bringen, da ihr Aufgabenbereich stark eingeschränkt sei. Paragraf 83 des Landes-Polizeigesetzes sieht vor, dass sie „zur Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs“ eingesetzt werden können; außerdem zur Unterstützung der Polizei bei Notfällen, „die durch Naturereignisse, Seuchen, Brände, Explosionen, Unfälle oder ähnliche Vorkommnisse verursacht worden sind“.

Stahlknecht hatte angekündigt, dass die Hilfspolizisten auch im Objektschutz, vor allem den Erstaufnahme-Einrichtungen, eingesetzt werden sollen. Dies sieht Erben durch das Polizeigesetz nicht gedeckt.

Vehement lehnt der SPD-Mann ab, Hilfspolizisten mit Schusswaffen auszustatten. „Das ist eine heftige Nummer“, sagte er. „Ich halte das aus rechtlichen Erwägungen und wegen der mangelnden Ausbildung für hochproblematisch. Das geht gar nicht.“

Grünen-Innenpolitiker Sebastian Striegel sagte, die CDU/SPD-Regierung habe das Personal der Polizei „planmäßig und im vollen Wissen um die Effekte auf die Arbeitsfähigkeit ausgedünnt“. Jetzt gestehe die Regierung ein, dass ihr Konzept „krachend gescheitert“ sei. Statt aus einer gut aufgestellten Polizei heraus solide ausgebildete Beamte einsetzen zu können, müsse auf „Notlösungen zurückgegriffen werden“. Er sehe die Einstellung von Hilfspolizisten ohne Beteiligung des Parlaments mit Skepsis. Striegel: „Hier wird einerseits das Budgetrecht des Landtags unterlaufen. Anderseits bestehen fachliche Bedenken hinsichtlich der Rechtsgrundlage. Dass die Hilfspolizisten nicht ins Beamtenverhältnis übernommen würden und „nach nur wenigen Wochen Ausbildung eine Waffe tragen sollen, halten wir für falsch“.

Auch nach Auffassung von Linken-Innenpolitikerin Gudrun Tiedge ist das Personalkonzept der Regierung „kläglich gescheitert“. Zu den Hilfspolizisten sagte sie: „Es wird genau zu beobachten sein, zu welchen Bedingungen dies im Einzelnen erfolgt, welche Aufgaben wahrgenommen werden sollen und welche Perspektiven eröffnet werden sollen.“ Den Weg über einen Ministererlass, also ohne den Landtag, lehnt sie ab. Tiedge forderte „eine klare gesetzliche Lösung, für die noch immer ausreichend Zeit vorhanden ist“.

CDU-Innenpolitiker Jens Kolze nannte die Einstellung von Hilfspolizisten „richtig und wichtig“. Mit Blick auf die künftige Personalstärke der Polizei sagte er: „Die Bevölkerungszahl darf nicht allein der Maßstab zur Bestimmung der Sollstärke bleiben. Für den Fall, dass künftig bis zu 7000 Vollzugsbeamte notwendig wären, entstünde ein Einstellungsbedarf von 350 Anwärtern jährlich.“