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Staatsanwaltschaft Anklage gegen Gewalttäter aus Quedlinburg

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen der bekanntesten Gewalttäter in Sachsen-Anhalt erhoben.

Von Matthias Fricke 17.09.2020, 17:41

Magdeburg/Quedlinburg l Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen der bekanntesten Gewalttäter in Sachsen-Anhalt wegen des Überfalls am 18. Mai dieses Jahres auf eine 53-jährige Joggerin im Brühlpark erhoben. Dem 31-jährigen Paul G. wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Da wegen der zurückliegenden Taten auch eine anschließende Sicherungsverwahrung in Betracht kommt, soll das Verfahren von der 1. Großen Strafkammer am Magdeburger Landgericht eröffnet werden. Das bestätigte Gerichtssprecher Christian Löffler am Donnerstag der Volksstimme. Ein Termin für die Hauptverhandlung stehe aber noch nicht fest. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert. Er sitzt seit dem 22. Mai in Untersuchungshaft.

Paul G. soll nur acht Monate nach dem Absitzen einer Gefängnisstrafe für den Überfall auf ein elfjähriges Mädchen im Jahr 2016 den erneuten Angriff auf die Joggerin in Quedlinburg begangen haben. Er wurde bereits im Jahr 2009 wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes an einer 18-Jährigen zu neun Jahren Haft verurteilt. Damals stach er 20 Mal auf das Opfer ein. Es überlebte nur durch eine siebeneinhalbstündige Not-Operation.

Wegen der hohen Gefährdungseinschätzung war Paul G. im Jahr 2017 der einzige Gewalttäter im Land mit einer elektronischen Fußfessel. Er bezog damals eine Wohnung neben einer Kindertagesstätte. Dies rief Proteste hervor, so dass die Stadt einen Sicherheitsdienst für rund 16.000 Euro engagierte.