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AsylbewerberAbschiebe-Gefängnis kommt nach Halberstadt

Die Pläne für einen Abschiebe-Knast in Halberstadt mit bis zu 30 Plätzen nehmen Gestalt an. Rund 50 Räume entstehen 2018 in Containern.

Von Matthias Fricke 02.10.2017, 01:01

Halberstadt l Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) will seine Pläne für ein Abschiebegefängnis in Sachsen-Anhalt bis spätestens Mitte 2018 umgesetzt haben. Sein Sprecher Danilo Weiser erklärt: „Noch im Herbst will das Innenministerium mit dem Finanzministerium eine entsprechende Kabinettsvorlage einbringen.“ Insgesamt werden bis zu drei Millionen Euro veranschlagt. Auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (Zast) in Halberstadt sollen Container aufgebaut werden. Insgesamt benötigt das Abschiebegefängnis mit Einzel- und Gemeinschaftszimmern, Funktionsräumen und Verwaltung etwa 50 Räume.

Das Land Sachsen-Anhalt hat seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Jahr 2014 keine eigene Plätze zur Unterbringung von Abschiebehäftlingen mehr. Sie dürfen nämlich nicht in normalen Haftanstalten untergebracht werden.

Deshalb mussten laut Innenministerium im vergangenen Jahr knapp 60 Personen aus Sachsen-Anhalt in Abschiebehaftanstalten anderer Bundesländer, vor allem nach Eisenhüttenstadt in Brandenburg, gebracht werden. Doch die Einrichtung dort schloss im März wegen Brandschutzmängeln. Somit blieben dem Land nur noch die Anstalten Büren (Nordhein-Westfalen), Ingelheim (Rheinland-Pfalz) und Pforzheim (Baden-Württemberg).

In den ersten acht Monaten dieses Jahres saßen für Sachsen-Anhalt 18 Personen in Abschiebehaft. Pro Tag kostete ein Platz laut Landesverwaltungsamt je nach Bundesland zwischen 280 und 315 Euro. Die durchschnittliche Haftdauer in den vergangenen eineinhalb Jahren betrug 22,2 Tage. Die kürzeste Frist lag bei vier und die längste bei 71 Tagen.

Bei mehr als der Hälfte der Verfahren sollten die Abschiebehäftlinge in einen für das Asylverfahren zuständigen EU-Staat nach Dublin III-Abkommen überstellt werden. Danach muss ein Asylbewerber in den Mitgliedsstaat zurück, den er zuerst betreten hat. Weiser: „Abschiebehaft ist ohnehin nur auf richterliche Anordnung möglich. Es muss Anzeichen dafür geben, dass sich derjenige seiner Abschiebung entziehen wird.“ Auch dies sei ein Grund, warum das Land insgesamt nur 20 bis 30 Plätze benötige.

Die meisten Rückkehrer verließen laut Landesverwaltungsamt in den ersten acht Monaten freiwillig das Land. Die genaue Zahl ist unbekannt, da sich nicht alle ordnungsgemäß abmelden. 563 Ausreisen wurden offiziell registriert. Im gleichen Zeitraum gab es 404 Abschiebungen, fast die Hälfte davon in Balkanstaaten. In afrikanische Staaten wurden hingegen insgesamt nur 15 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. Ein Drittel der so genannten „Rücküberstellungen“ erfolgte nach dem Dublin-Abkommenin einen anderen EU-Staat.

Die Linka in Sachsen-Anhalt stellt sich allerdings gegen eine Abschiebehaft.