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Camping Wildes Zelten an der Elbe möglich

An der Elbe können Wasserwanderer auch am Ufer oder auf Sandbänken übernachten. Doch die Gesetze müssen beachtet werden.

Von Stephanie Tantius 14.09.2020, 01:01

Magdeburg l Wildcampen ist in vielen Bundesländern verboten. In Sachsen-Anhalt müssen zumindest die Eigentümer der Flächen oder der Waldbesitzer ihre Zustimmung geben. Doch wie sieht es an der Elbe für Wasserwanderer aus?

Niels Wedler ist einer der mit seinem Kanu regelmäßig auf der Elbe unterwegs ist, manchmal mehrere Tage. In Bootshäusern von Wassersportsvereine übernachtet er oft mit seinem Team von Biber-Kanutouristik. Er sagt: „Wenn ich alleine unterwegs bin, dann verbringe ich die Nacht auch hin- und wieder auf den Sandbanken der Elbe.“ Wedler habe auch schon oft Erfahrungen mit der Wasserschutzpolizei gemacht. „Aber noch nie negative“, betont er. Oftmals haben die ihn lediglich darauf hingewiesen, den Ort am nächsten Tag wieder so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat. Er würde auch darauf achten, mit seinem Kanu nicht in den Naturschutzgebieten an der Elbe zu übernachten.

Doch wie ist die Rechtslage? „Die Elbe ist eine Bundeswasserstraße und gehört bis zur Mittelwasserlinie dem Bund“, sagt Jenny Schwarz vom Umweltministerium. Die Mittelwasserlinie ist der Durchschnitt aller gemessener Wasserstände. Wenn also der Wasserstand der Elbe unter dem Durchschnitt liegt, wie es im Moment der Fall ist, und die Sandbänke frei liegen, müsste man beim Bund nachfragen. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Magdeburg teilt dazu mit: „Die Zelter fragen uns nicht, ob sie dort eine Nacht übernachten dürfen.“ Aber die Sandbänke sind Bundesflächen. Und diese dürfen von der Allgemeinheit genutzt werden. „Wenn uns jemand fragen würde, ob er dort eine Nacht zelten darf, dürfte er dies tun, natürlich aber immer auf eigene Gefahr“, heißt es weiter. Sicherer sei es oberhalb des Ufers sein Zelt aufzuschlagen.

Doch wen müsste man dort fragen? Umweltministeriumssprecherin Jenny Schwarz: „Generell regelt in Sachsen-Anhalt das Landeswaldgesetz auch das Betreten landwirtschaftlicher Flächen.“ Dort heißt es: Möchte jemand im Wald oder Feld zelten, muss der Zeltende denjenigen um Erlaubnis bitten, dem das Gebiet gehört. Tut er das nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Das Ufer der Elbe stehe zudem oft unter Naturschutz oder anderen Schutzgebietsvorschriften. Hier darf dann generell nicht gezeltet werden, so die Sprecherin. Naturschutzgebiete, die den Hauptstrom der Elbe mit einschließen oder direkt an den Fluss angrenzen sind zum Beispiel die Alte Elbe bei Bösewig oder die Mittelelbe zwischen Mulde und Saale.