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DebatteSachsen-Anhalt will Vermummung verbieten

Die Regierung in Sachsen-Anhalt will in Zukunft Gesichtsschleier in Schulen und Wahlkabinen verbieten. Das Gesicht muss erkennbar sein.

25.01.2018, 18:17

Magdeburg l Der Landtag hat am Donnerstag über die Begrenzung von Vollverschleierung im öffentlichen Raum debattiert. Die schwarz-rot-grüne Koalition will Gesichtsschleier in Schulen und Wahlkabinen künftig verbieten. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte, das Gesicht müsse erkennbar sein, wenn ein Bürger mit staatlichen Stellen in Kontakt trete. „Zwischen Schülern und Lehrern muss eine offene Kommunikation möglich sein.“

Rüdiger Erben (SPD) betonte, dass es in Sachsen-Anhalt bisher so gut wie keine vollverschleierten Frauen gebe. Dennoch wolle die Koalition eine Art Vorratsregelung treffen. Für Beamte und Landesbeschäftigte gelte bereits ein Vollverschleierungsverbot, so der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion.

Auch die Grünen unterstützen das Vorhaben. Man habe einen guten Kompromiss gefunden, sagte Sebastian Striegel. Seine Fraktion war zunächst gegen eine solche Regelung, sieht den Gesetzentwurf nun aber „im Verbund“ mit einer Änderung des Bestattungsgesetzes. Die Koalition will zeitnah auch darüber beraten, ob die Sargpflicht gelockert wird und Bestattungen künftig auch in einem Leichentuch möglich sein sollen, wie es bei Muslimen üblich ist. Derzeit lassen sich viele Muslime außerhalb Deutschlands bestatten, weil ihre Religion einen Sarg nicht zulässt.

Der AfD gehen die geplanten Begrenzungen der Vollverschleierung nicht weit genug. „Was soll der Unsinn?“, fragte Hans-Thomas Tillschneider. „Wir brauchen ein Verbot der Vollverschleierung im gesamten öffentlichen Raum, also überall außerhalb der eigenen vier Wände“, sagte der kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion.

Die Linke kritisierte die Regelung als überflüssig. „Das Problem existiert nicht“, sagte Innenpolitikerin Henriette Quade. Es wäre wichtiger, wenn sich die Koalition mit relevanten Themen wie dem Krankenhausgesetz beschäftigen würde.

Bevor das Parlament über den Gesetzentwurf entscheidet, wird dieser in den nächsten Wochen in den Ausschüssen beraten.

Der Kommentar "Sachsen-Anhalt verbietet Vollverschleierung" zum Thema