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Ermittlungen Datenpanne bei Polizei in Magdeburg

Die Waffenbehörde der Polizeiinspektion Magdeburg hat versehentlich eine Liste der E-Mail-Adressen von Hunderten Waffenbesitzern versendet.

Von Martin Rieß 02.07.2019, 01:01

Magdeburg l Offenbar ohne deren Wissen sind Daten von Waffenbesitzern in Magdeburg durch die Polizeiinspektion Magdeburg verbreitet worden. Äußerst brisant: Die E-Mail war so verfasst, dass die Adressen aller anderen 324 Empfänger für andere sichtbar waren.

Auch die Datenschützer sind alarmiert. Albert Cohaus, Stellvertreter des Landesdatenschutzbeauftragten, bestätigt: „Uns wurde dieser Vorfall berichtet. Sobald uns die entsprechenden Dokumente zugestellt sein werden, können wir den Fall prüfen und bewerten.“ Dafür werde dann auch die Polizeiinspektion Magdeburg befragt. E-Mails mit offenen Empfängerlisten seien problematisch, da hier personenbezogene Daten weitergegeben werden, ohne dass dies erforderlich ist.

Dort sorgte die brisante Mail inzwischen ebenfalls für Aufregung. Kurz nach der falsch verfassten Mitteilung hat die Waffenbehörde eine zweite Mail hinterhergeschickt: Die Adressen seien versehentlich in der genannten Weise versendet worden. „Diese E-Mail ist sofort zu löschen. Die Adressen dürfen nicht weitergegeben oder anderweitig genutzt werden“, so die Anweisung an die Empfänger. Frank Küssner, Sprecher der Polizeiinspektion, sagte: „Es ist seit Jahren geübte Praxis, dass die Untere Waffenbehörde über kurzfristige Schließungen per E-Mail informiert.“ Dazu werden die E-Mail-Adressen derjenigen genutzt, die zuvor ihr Einverständnis dafür gegeben hatten. Selbstverständlich habe der Versand so zu erfolgen, dass dabei andere Empfänger nicht zu erkennen sind. „Um in Zukunft solch ein Versehen zu vermeiden, erfolgt ab sofort das Vier-Augen-Prinzip vor Versand derartiger E-Mails“, so der Sprecher der Polizeiinspektion.

Erst vor einem Jahr waren die Zügel mit der EU Datenschutz-Grundverordnung deutlich angezogen worden. Im Klartext bedeutet dies, dass bei Missachtung des Datenschutzes empfindliche Geldstrafen drohen. „Bei Konzernen ist die Höchstgrenze beispielsweise auf vier Prozent des weltweiten Umsatzes festgesetzt“, erläutert Albert Cohaus.

Wilko Florstedt ist Geschäftsführer des Landesjagdverbands. Er sagt: „Es geht gerade bei Waffenbesitz um Sicherheit. Wenn bekannt ist, wer Waffen hat, kann das im schlimmsten Fall Einbrecher anlocken, die an die Waffen gelangen wollen.“

Eine Waffe besitzen, darf in Deutschland nur, wer nachweisen kann, dass er diese benötigt – zum Beispiel als Jäger oder als Sportschütze. Zuständig sind die Polizei­inspektionen als Waffenbehörde in Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau. In den übrigen Regionen sind die einzelnen Landkreise zuständig. 44.565 Sachsen-Anhalter hatten zum Jahreswechsel eine Waffenbesitzkarte. In Sachsen-Anhalt gab es zu diesem Zeitpunkt rund 120.000 Waffen.