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Fahrerlaubnis Peter Fitzek in Bayern vor Gericht

Der selbsternannte "König von Deutschland" aus Wittenberg war mit 163 km/h und selbstgebasteltem Führerschein auf der Landstraße unterwegs.

24.06.2019, 14:47

Hof/Wittenberg (dpa) l Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, hat nach mehreren Prozessen in Sachsen-Anhalt jetzt auch Ärger mit der bayerischen Justiz: Weil er nur einen selbstgebastelten Führerschein hat, muss Fitzek sich vor dem Landgericht in Hof wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Der 53-Jährige hatte im Jahr 2012 seinen Führerschein zurückgegeben, weil er die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt. Stattdessen sei er mit einem selbst ausgestellten Führerschein des von ihm erdachten "Königreichs Deutschland" gefahren, sagte ein Sprecher des Landgerichts Hof am Montag. Der Verfassungsschutz rechnet die Bewegung und ihren Gründer Fitzek den sogenannten Reichsbürgern zu. Der selbst ernannte König bestreitet das.

Fitzek war 2013 in Oberfranken in eine Radarkontrolle geraten, als er mit 163 Kilometern pro Stunde eine Landstraße befuhr. Beim folgenden Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit stellte sich heraus, dass er keinen gültigen Führerschein besaß. Das Amtsgericht Hof verurteilte Fitzek wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu fünf Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Gegen das Urteil legte er Berufung ein. In dem Prozess am Landgericht sind drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird voraussichtlich am 5. Juli verkündet.

Der aus Wittenberg stammende Fitzek beschäftigt seit Jahren die Justiz, auch wegen seines zurückgegebenen Führerscheins. In der Lutherstadt hatte er sein eigenes Königreich ausgerufen sowie eine Bank und eine Krankenkasse gegründet. Schon 2017 hatte ihn das Landgericht Dessau-Roßlau wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Anfang des Jahres kam er aus der Haft frei.