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Finanzausgleich Das Land muss einspringen

Der Sieg der Gemeinde Barleben hat die Schwächen des Finanzausgleichs aufgezeigt. Diese gilt es zu beheben.

18.05.2018, 23:01

Der Finanzausgleich zwischen den Gemeinden ist ein gutes Solidarprinzip: Die Starken helfen den Schwachen. Trotzdem gibt es Grenzen bei der Umverteilung. Und die hat das Verwaltungsgericht Magdeburg aufgezeigt.

Bisher ist der Fall, dass sich in einer Gemeinde die Voraussetzungen innerhalb kurzer Zeit fundamental ändern, gesetzlich nicht erfasst. Beim Finanzausgleich werden bis zu zwei Jahre alte Steuerkraftwerte angesetzt – und das war für Barleben nach einem krassen Einbruch der Gewerbesteuern unfair. Deshalb ist es richtig, dass die kleine Gemeinde 3,7 Millionen Euro für das Jahr 2014 zurückerhält – aber falsch, dass dies zulasten der armen Gemeinden, die damals vom Finanzausgleich profitiert haben, gehen soll.

Nicht die armen Kommunen haben einen Fehler gemacht. Das Finanzausgleichsgesetz ist Sache des Landes. Von daher sollte das Finanzministerium erstens einspringen und die Misere selbst ausbaden – und zweitens gesetzlich nachbessern, damit ein solcher Fall künftig besser gelöst wird.