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Flaggenstreit Biene Maja oder Sachsen-Anhalt?

Beim SCM weht die falsche Sachsen-Anhalt-Fahne. Eine geänderte Flaggenordnung würde Abhilfe schaffen. Die SPD wehrt sich.

Von Oliver Schlicht 18.09.2015, 01:01

Magdeburg l Der Handball-Bundesligist SC Magdeburg verstößt gegen das Gesetz. Und zwar bei jedem Heimspiel in der Getec-Arena. Grund: Unter der Hallendecke wird stetig stolz eine große Fahne von Sachsen-Anhalt gehisst, in trauter Dreisamkeit mit den Fahnen des SCM und der Stadt Magdeburg.

Die Nachfrage, ob das Hissen der „Dienstfahne“ – so heißt diese Wappen-Fahne in Sachsen-Anhalt streng juristisch – vom Innenministerium genehmigt wurde, hinterlässt einen verdutzten SCM-Geschäftsführer Marc-Hendrik Schmedt: „Wie jetzt? Muss das genehmigt werden?“ Durchaus. Laut Hoheitszeichengesetz des Landes ist die „Dienstfahne“ ausschließlich Dienststellen der Landesbehörden vorbehalten. Wer sie dennoch hisst, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

So wie beinah das Schloss Bernburg. Dort sollte zum Anhalt-Jubiläum 2012 („Bernburger Erbfall 1212“) eben diese Sachsen-Anhalt-Fahne über dem Burgturm wehen. Das hat das Innenministerium bis heute streng verboten – wegen des Hoheitszeichengesetzes. Denn Schloss Bernburg ist ja keine Landesdienststelle.

Doch zurück zum SCM und der Getec-Arena. Jetzt wird es richtig absurd. Im August haben die SCM-Handballer gemeinsam mit Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) ihre neuen Trikots für die Europapokalspielen vorgestellt. Darauf prangt ein Landeslogo und der Spruch: „WILLKOMMEN WELTOFFEN Sachsen-Anhalt“. Die Handballer wollen also europaweit Werbung machen für ihr Heimatbundesland. Volle Ränge, Fernsehkameras, Millionenpublikum!

Da wäre die schöne Wappen-Fahne unter der Decke eigentlich genau am richtigen Platz. „Bisher hat kein Landespolitiker etwas gegen die Fahne gesagt“, so der SCM-Geschäftsführer ein bisschen ratlos. Offenbar kennen selbst die Politiker das Hoheitszeichengesetz des Landes nicht. Der gesetzestreue Schmedt wäre im Übrigen sofort bereit, die Fahne auszutauschen gegen die – laut Gesetz – für alle freigegebene Landesfahne, sagt er. Die ist gelb-schwarz ohne Wappen. Das wäre dann auch etwas Werbung für Dresden, Dortmund, Baden-Württhemberg und Biene Maja.

Vielleicht hat der SCM aber auch Glück und das besagte Gesetz wird geändert? Dies hatte Anfang Juli die Kulturstiftung Bernburg nach dem Schloss-Flaggen-Debakel mit einer Petition angeregt. Ministerpräsident Haseloff fand die Idee der Petition „Ein Land, eine Fahne“ gut, nahm den Ball auf und spielte ihn weiter ins Innenministerium. Ziel: Erarbeitung einer Gesetzesänderung, die dann im Herbst von den Landtagsfraktionen abgesegnet und beschlossen wird.

So, dass vielleicht zum 25. Geburtstag von Sachsen-Anhalt am 3. Oktober jeder, der will, die Landesfahne – die mit Wappen – hissen darf. Daraus wird wohl nichts.

Im Innenministerium liegt inzwischen zwar ein fertiger „Entwurf zur Änderung des Hoheitszeichengesetzes“ vor, wie Sprecherin Nancy Eggeling auf Nachfrage sagt. „Wann die Fraktionen im Landtag sich damit beschäftigen, steht derzeit aber noch nicht fest“, so Eggeling. Rüdiger Erben, SPD-Innenexperte im Landtag, hat keine Eile. „Mit uns passiert da bis zur nächsten Wahl im März 2016 nichts mehr.“

Der Ministerpräsident sei einer populistischen Kampagne aufgesessen, findet Erben. Ein Schnellschuss drohe. „Eine Änderung von Hoheitszeichen will gut durchdacht sein.“ Erben persönlich sei für die Beibehaltung der Trennung von Dienst- und Landesfahne, auch weil er den Missbrauch der Fahne befürchte, wenn jeder sie verwenden darf. „Ich stehe einer möglichen Änderung aber offen gegenüber“, sagt er.

„Gefahr von Missbrauch? Wenn es danach geht, müssten wir aber viel verbieten“, findet Gudrun Tiedge, Linke-Innen-Sprecherin ihrer Fraktion. Sie wäre ohne Wenn und Aber für die Freigabe der Wappen-Fahne von Sachsen-Anhalt. „Ich sehe keinen Grund, der dagegen spricht“, sagt sie.

So sehen das im Übrigen auch sieben von 16 Bundesländer, die den Gebrauch von Dienst- und Landesfahnen nicht trennen. Zuletzt gab Berlin 2007 die rot-weiße Fahne mit Bären-Wappen zur allgemeinen Nutzung frei. Eine reich bebilderte Übersicht zur aktuellen Rechtslage der Fahnen aller 16 Bundesländer bietet diese Internetseite.