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Foto-Prozess Rechtsanwalt hopp, Busenmodel top

Ein Magdeburger Jurist muss knapp 20.000 Euro Schadenersatz an Akt-Model „Penelope Black Diamond“ und ihren Ehemann zahlen.

Von Bernd Kaufholz 17.01.2018, 00:01

Magdeburg l Die 11. Zivilkammer des Magdeburger Landgerichts hat einen Magdeburger Rechtsanwalt verurteilt, 19.950 Euro an eine 35-Jährige aus dem Jerichower Land zu zahlen. Dieser Streitwert setzt sich aus Schadenersatz, Verfahrenskosten und fünf Prozent Zinsen zusammen, die seit dem 31. Januar 2017 aufgelaufen sind.

Ausgangspunkt für den Zivilprozess war, dass das Online-Portal einer Münchener Zeitung unerlaubt ein Foto des Busenmodels – Künstlername „Penelope Black Diamond“ – veröffentlicht hatte. Die Frau mit der Extrem-Oberweite, die mit freizügigen Fotos und Videos ihr Geld verdient, nahm sich einen Anwalt und ging gegen die Urheberrechtsverletzung vor.

Allerdings hielt es der Rechtsbeistand mit der anwaltlichen Sorgfaltspflicht nicht sehr genau. Weil er den Falschen verklagte, verlor die 35-Jährige den Prozess. Daraufhin setzte der Jurist noch eins drauf und zog nach Naumburg vor das Oberlandesgericht. Ohne zuvor mit seiner Mandantin gesprochen zu haben. Auch das ging schief.

Am 29. November 2017 hatte Richter Ingo Engelhardt Klägerin und Beklagten zum ersten Schadenersatz-Termin geladen. Aber wer trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht gekommen war, war der Rechtsanwalt.

Und nach dem „Dinner-for-One“-Motto „The same procedure as every year“ (Das gleiche Verfahren wie in jedem Jahr) ließ sich der Beklagte auch am Dienstag nicht blicken. Obwohl er die Ladung erneut fristgerecht im Briefkasten gehabt und sich daraufhin am vergangenen Donnerstag beim Richter gemeldet hatte.

Engelhardt zog deshalb am Dienstag einen Schlussstrich unter den Fall und sprach aufgrund der doppelten unentschuldigten Abwesenheit ein sogenanntes Versäumnisurteil. In dieses Urteil floß auch eine Schadenersatzforderung des Ehemanns von „Penelope“ ein. Auch ihn hatte der Anwalt vertreten und dabei seine Pflicht verletzt.

Bereits vor dem Prozess hatte der Rechtsanwalt die Vogel-Strauß-Methode angewandt und den Kopf in den Sand gesteckt. Damit, so der neue Rechtsbeistand des Ehepaares, Tim Hoesmann, habe sich sein Kollege selbst der Möglichkeit beraubt, dem Gericht seine Sicht auf die Dinge zu erklären. Nachdem der unterlegene Magdeburger Anwalt das schriftliche Urteil erhalten hat, kann er sich zwei Wochen lang überlegen, ob er dagegen Berufung einlegen möchte.