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Gerichtsprozess Kein Schmerzensgeld für Harzwanderer

Das Oberlandesgericht in Naumburg kippt das Urteil des Landgerichts Magdeburg - kein Verschulden des Landes Sachsen-Anhalt.

Von Bernd Kaufholz 25.07.2019, 01:01

Naumburg l Das Oberlandesgericht in Naumburg hat die Klage eines Braunschweigers abgewiesen, der 2017 beim Winterwandern im Harz schwer gestürzt war und sich den Arm gebrochen hatte.

Damit haben sich die 7000 Euro, die der Mann vom Land, vertreten durch den Nationalpark Harz, gefordert und nach dem Urteil der 10. Zivilkammer des Magdeburger Landgerichts schon in Sichtweite hatte, in Luft aufgelöst.

Am 1. März vor zwei Jahren war der Kläger 2,5 Kilometer oberhalb von Schierke an der Kalten Bode auf einem überschneiten Wanderweg unterwegs gewesen. An einer abschüssigen Stelle hatten zwei gummiartige Förderbänder aus dem Braunkohletagebau gelegen. Der 79-Jährige gab an, dass er aufgrund der dünnen Schneeschicht die „Rutschbahn“ nicht sehen und darauf reagieren konnte.

Das Landgericht Magdeburg hatte kein Selbstverschulden des Braunschweigers gesehen. Für den Wanderer sei nicht ersichtlich gewesen, dass der Weg im Winter für Fußgänger verboten ist. Auch die Karte am Beginn des Weges sei nicht eindeutig gewesen.

Das Land war mit dem Zwischenurteil der 1. Instanz nicht einverstanden und ging in Revision. Der 5. Zivilsenat des OLG widersprach der Auffassung des Landgerichts. Auf der Karte sei ganz klar ausgewiesen gewesen, dass es sich beim weg 17 H im Winter um eine Ski- und Skatingloipe handelt. Die Gummimatten seien zum Schutze der Langläufer ausgelegt worden, um aufsteigendes Wasser vom Schnee fernzuhalten. Anders als die 1. Instanz geurteilt hatte, sei auch das durchgestrichene Männchen auf der Karte, als Symbol für das Fußgängerverbot, eindeutig gewesen. Der Mann habe somit auf eigene Gefahr den Weg betreten. Ein Verstoß gegen die „Verkehrssicherungspflicht“ des Landes habe nicht vorgelegen.

Bei der Verkehrssicherungspflicht in Deutschland handelt es sich um eine Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen. Verstöße können rechtliche Konsequenzen haben und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts ist der Fall juristisch abgeschlossen. Weitere Rechtsmittel stehen dem Kläger nicht zur Verfügung.