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Auflagen für ehemalige Straftäter in Insel seit März gelockert Höchstes Risiko gilt nicht mehr

Von Michael Bock 14.06.2012, 05:22

Die Auflagen für die zwei im Altmarkdorf Insel lebenden entlassenen Sexualstraftäter sind gelockert worden. Sie dürfen sich jetzt auch in Magdeburg aufhalten.

Insel l Das Landgericht Freiburg hat nach Volksstimme-Informationen bereits am 27. März dieses Jahres beschlossen, dass sich Hans-Peter W. (54) und Günter G. (64) im Gebiet des Landkreises Stendal, der Landeshauptstadt Magdeburg und den direkten Verbindungen dazwischen aufhalten dürfen. Bislang war nur bekannt gewesen, dass beide im Stadtgebiet Stendals und der eingemeindeten Orte verweilen dürfen.

Die Strafvollstreckungskammer des Freiburger Landgerichts ist deshalb für diese Entscheidung zuständig, weil beide Männer ihre Sicherungsverwahrung in deren Zuständigkeitsbereich verbracht hatten. Das Landgericht hält die Lockerung der Auflagen für "angemessen und vertretbar", weil der bisherige Verlauf der sogenannten Führungsaufsicht beanstandungsfrei sei.

Bereits im April 2011 hatte eine beim Landeskriminalamt von Baden-Württemberg angesiedelte Expertengruppe, der unter anderem Vertreter von Polizei und Justiz angehören, beide Männer von der höchsten Gefahrenkategorie 1 in die Gefahrenkategorie 2 herabgestuft. Diese bescheinigt zwar nach wie vor "hohes Gefahrenpotenzial", doch die Auflagen wurden gelockert.

So entfiel die 24-Stunden-Observierung, die für die Männer nach ihrer Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung 2010 zunächst gegolten hatte. In Freiburg hatten acht Polizisten die entlassenen Straftäter auf Schritt und Tritt begleitet. Die jetzt gültigen Auflagen beinhalten unter anderem ein striktes Alkoholverbot. Das für die Führungsaufsicht zuständige Justizministerium wollte "aus rechtlichen Gründe" keine Angaben über Häufigkeit und Intensität von Kontrollen machen.

Ein Sprecher der Polizeidirektion (PD) Nord teilte gestern auf Anfrage mit, dass die Polizei momentan "mit einer angemessenen Anzahl von Polizeibeamten" permanent vor Ort sei. Zudem seien zwei Kameras installiert worden, "um die Einsatzmaßnahmen zu unterstützen und die Polizei schnell reaktionsfähig zu halten".

Polizei und Justiz betonten, dass beide Männer bislang nicht gegen Auflagen, die die Führungsaufsicht erteilt habe, verstoßen hätten. Seite 3