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Kindesmissbrauch Täter für Strafe zu jung

Ein Neunjähriger soll im nördlichen Sachsen-Anhalt von einem kaum älteren sexuell missbraucht worden sein. Doch der Junge ist strafunmündig.

Von Andreas Mangiras 16.08.2019, 01:01

Magdeburg l „Wäre mein Junge tot, wäre es nie herausgekommen.“ Elvira Schneider (Name geändert), aus einem Ort im nördlichen Sachsen-Anhalt, ist die gewaltige Anspannung kaum anzumerken. Sie versucht mit Macht, sachlich zu blieben und Abstand zu bekommen.

Doch innerlich ist die Mutter aufgewühlt. Sie erhebt schwere Vorwürfe: Ihr Sohn, noch keine zehn Jahre alt, soll von einem Elfjährigen beim Spielen in einem Badeteich sexuell missbraucht worden sein. Um die Tat zu vertuschen, habe der Junge danach versucht, ihr Kind im Teich zu ertränken, sagt Elvira Schneider.

Sie hat den Vorfall bei der Polizei angezeigt. Die bestätigt die Anzeige. Doch von der Staatsanwaltschaft wird gegen den Fall nicht vorgegangen. Der potenzielle Täter ist strafunmündig.

Elvira Schneider sorgt sich um ihr Kind. Und sie sorgt sich auch um den Jungen, der ihrem Sohn etwas Schlimmes angetan hat, noch Schlimmeres antun wollte.

„Wie sollen Eltern damit umgehen?“, fragt Elvira Schneider. Sie sieht sich und das ebenfalls betroffene Elternpaar des früheren Freundes ihres Sohnes in einer überfordernden Situation allein gelassen.

Wie sollen solche Eltern auf das Geschehen reagieren, fragt sich Elvira Schneider und stellt fest, dass Vater und Mutter des Elfjährigen den ungeheuerlichen Tatvorwurf gegen ihr Kind zurückweisen. Es ist unvorstellbar für sie.

Die Abwehrreaktion der Eltern des Jungen kann sie im gewissen Sinne verstehen. Für sie ist das ein Verdrängungsmechanismus: Unser Kind doch nicht, das kann nicht sein. Ihr Sohn lügt.

Elvira Schneider hat sich anwaltlichen Beistand gesucht, war beim Weißen Ring, der Kriminalitätsopfer berät und unterstützt. Sie war mit ihrem Sohn beim Kinderpsychologen. Sie will ihr Kind schützen, dass es mit der Situation klar kommt. In der Hoffnung, dass kein seelischer Schaden zurückbleibt.

Im Jugendamt fand Elvira Schneider keine Unterstützung, nur Achselzucken. Der potenzielle Täter-Junge ist strafunmündig. Was genau vorgefallen ist, wird nicht untersucht. Der Gesetzgeber hat der Behörde keine Zugriffsmöglichkeiten in die Hand gegeben. Das Amt habe lediglich angeordnet, dass der Junge mit anderen Kindern für eine bestimmte Zeit nur im Beisein von Erwachsenen spielen darf. Nichts von Gesprächen oder gar Untersuchungen.

Elvira Schneider kann dieses Nichtstun nicht nachvollziehen. „Als Eltern will ich wissen, was mit meinem Kind ist, will ihm helfen.“ Was wäre, wenn später erneut Ähnliches passieren würde – mit vielleicht noch schrecklicheren Folgen. Sie will sich das nicht ausmalen.

Elvira Schneider möchte aber, dass Eltern, bei denen die Einsicht nicht da ist, vom Staat zu bestimmten Auflagen gezwungen werden können. Zur Sicherheit, zur Vorsorge, sagt sie. Auch zum Schutz ihres eigenen Kindes.

Im Jugendamt riet man Elvira Schneider, wegzuziehen aus der Kommune, in der sie lebt. „Das ist alles, was sie raten können. Mein Sohn würde das nicht verstehen. Er würde es als Strafe empfinden, als Strafe, dass er etwas falsch gemacht hat. Das hat er aber nicht.“

In Sachsen-Anhalt ist die Anzahl von tatverdächtigen Kindern seit fünf Jahren nahezu konstant – und liegt um 2500. Der Anteil an allen Tatverdächtigen beträgt rund 3,5 Prozent. „Betrachtet man die Gewaltstraftaten allein“, so Andreas von Koß vom Landeskriminalamt „ist die Zahl von Tatverdächtigen unter 14 Jahren kaum messbar.“

Diese Erfahrung hat auch Professor Thomas Bliesner, Chef des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. gemacht. „Der Trend, dass Kinder zu Tätern werden, ist in Deutschland rückläufig.“ Als Auslöser für Gewaltstraftaten sieht Bliesner „Verwahrlosung. Solchen Kindern wurden in den Familien keine Werte vermittelt. Deshalb können sie auch nicht Fiktives – also Gewaltdarstellungen im Film oder im Videospiel – und die Realität unterscheiden. Gezielte Attacken, speziell mit Waffen, sind die Ausnahme.“

Sexuelle Übergriffe, wie im oben geschilderten Fall, die über „Doktorspiele hinausgehen“, könnten ihren Ausgangspunkt in Erfahrungen mit Pornographie haben“, so der Kriminologe. „Kommt dann noch eine mentale Frühreife hinzu, kann es passieren, dass solche Kinder an Schwächeren ausprobieren, was Ältere tun und sie reizt.“

Wehre sich das Opfer, erkenne der Täter möglicherweise, dass er etwas Verbotenes tut. Im schlimmsten Falle versucht er dann, seine Handlung zu vertuschen und sein Gegenüber zu töten.

Für die Staatsanwaltschaft sind Taten von Unter-14-Jährigen aufgrund der Strafunmündigkeit tabu. „Es wird keine Akte angelegt. Das Kind erhält also nicht mal eine Eintragung“, sagt Oberstaatsanwalt Klaus Tewes von der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg.

Bei besonders gravierenden Fällen könnten die Staatsanwaltschaften die Vormundschaftsgerichte einschalten „und Maßnahmen anregen“. Das sei zum Beispiel bei Gewaltverbrechen der Fall oder wenn Kinder regelmäßig gegen Gesetze verstoßen.

Kriminologe Bliesner sieht einen „breiten Konsens“ darin, dass das Alter für Strafmündigkeit in Deutschland bei 14 Jahren liegt – „auch, wenn es immer mal wieder Diskussionen gibt, das Alter zu senken. Es ist davon auszugehen, dass Kinder noch erzogen werden können, sie dadurch ihre Grenzen finden und Empathie lernen.“

Beim Magdeburger Familienrichter Joachim Alder landen die „Hardcore-Fälle“. Zumeist seien es Kinder, die nicht zum ersten Mal aufgefallen sind, sagt er. Zuerst müsse man fragen: Aus was für einer Familie kommt das Kind? „In vielen Fällen ist das Jugendamt schon im Boot.“

Oft seien Eltern allein überfordert. Die vom Gericht angeordneten Maßnahmen reichten von der Hilfe zu Erziehung bis zum Entzug der Sorge. Letzteres bedeutet, dass die Kinder in einem Heim untergebracht werden.

Alder sieht eine gute Möglichkeit darin, mit Therapien zu arbeiten. „Aber da herrscht Mangel pur“, sagt er. „Wir haben viel zu wenige Plätze, um straffällig gewordene Kinder von gut ausgebildeten Fachkräften behandeln zu lassen.“

Jörg Bethmann ist bei Straftaten von Kindern für die Opferseite zuständig. „Wir haben in solchen Fällen dieselben Möglichkeiten wie im Erwachsenenstrafrecht“, sagt der Mann vom Landesverband des Weißen Rings.

„Wir bieten Beratungschecks in Höhe von 190 Euro für anwaltliche Erstberatung.“ Auch eine Soforthilfe, zum Beispiel wenn Bekleidung oder Schulsachen in Mitleidenschaft gezogen wurden, gehöre zum finanziellen Beistand.

Selbst, wenn ein Kind nicht strafmündig sei, hätten die Opfer-Eltern die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen den Täter vorzugehen. „Wenn es gewünscht wird, begleiten wir Betroffene auch bei Behördengängen.“