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Kita-Gesetz Den Frust ablegen

Für gute Kinderbetreuung dürfen Land und Kommunen nicht permanent gegenseitiges Misstrauen schüren.

21.11.2017, 18:33

Endlich herrscht Klarheit – das Kita-Gesetz in Sachsen-Anhalt verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Den Dauerzwist zwischen Land und Kommunen hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden. Ob er damit aber auch wirklich endet, wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen.

Denn das Kinderförderungsgesetz soll bis Sommer 2018 erneut überarbeitet werden – und damit das diesmal besser gelingt als noch vor fünf Jahren, ist es wichtig, dass die Städte und Gemeinden ihren Frust ablegen und mit der Koalition aus CDU, SPD und Grünen gemeinsam einen stimmigen Gesetzentwurf erarbeiten. Für eine gute Kinderbetreuung müssen Land und Kommunen eng zusammenarbeiten und dürfen nicht weiter permanent gegenseitiges Misstrauen schüren.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne wird gestärkt in die Gespräche gehen. Die SPD-Politikerin war die Architektin des aktuellen Kita-Gesetzes. Es gibt schlechtere Verhandlungspositionen als den Rückenwind des höchsten deutschen Gerichtes.