Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Rundfunkbeitrag Klagen gegen ARD und ZDF sind möglich: Doch die Hürden bleiben groß
Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte der Beitragszahler: Dann können ARD, ZDF und Deutschlandradio für mangelnde Vielfalt haftbar gemacht werden.
Aktualisiert: 17.10.2025, 18:30

Magdeburg - Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entfacht in Sachsen-Anhalt die Debatte um ausgewogene Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu. Landes-Medienminister Rainer Robra (CDU) sprach von einer „Zäsur“. Was bedeutet das Urteil für Beitragszahler?