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Entscheidung am Landgericht Magdeburg CDU-Politiker Kurze geht gegen Volksstimme-Bericht vor und verliert

Der CDU-Landtagsabgeordnete Markus Kurze hat sich gegen einen Artikel in der Volksstimme gewehrt. Das Landgericht Magdeburg hält den Antrag aber für unbegründet.

Von Robert Gruhne 01.10.2025, 15:34
Der CDU-Politiker Markus Kurze aus Sachsen-Anhalt unterliegt vor Gericht.
Der CDU-Politiker Markus Kurze aus Sachsen-Anhalt unterliegt vor Gericht. Foto: imago images/Christian Schroedter

Magdeburg - Das Landgericht Magdeburg hat den Antrag von Markus Kurze auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines Volksstimme-Berichts zurückgewiesen. Der CDU-Landtagsabgeordnete hatte sich gegen einen Artikel vom August 2025 gewehrt, in dem die Zeitung über einen Antrag auf Abwahl von Kurze als Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt berichtete.

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CDU-Politiker wehrte sich gegen Formulierung „Vorwurf der sexuellen Belästigung“

Anlass für den Abwahlantrag war der Vorwurf sexueller Belästigung. Der Politiker wendete sich insbesondere gegen die Formulierung „Vorwurf der sexuellen Belästigung“ im Artikel, weil es weder eine Anzeige noch Ermittlungen gebe.

Das Gericht hielt Kurzes Antrag für unbegründet. Die Volksstimme habe keinen Vorwurf einer Straftat erhoben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Kurze sagte der Volksstimme, er wolle nun erstmal mit seinem Anwalt beraten.