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Landgericht Friseurin verliert wegen einer Gesetzeslücke Klage gegen das Land

Eine Unternehmerin aus Biederitz will 9200 Euro Unternehmerlohn als Entschädigung für zwei Corona-Schließungen und erhielt am Montag am Landgericht kein Recht. Grund: Ein Gesetz dafür fehlt.

Von Matthias Fricke 15.02.2022, 05:15
Sandra Stiemert
Sandra Stiemert Privat

Magdeburg - Sandra Stiemert betreibt in Biederitz (Jerichower Land) einen Kosmetik- und Friseursalon mit fünf Mitarbeitern. Wie viele Friseur- und Kosmetikunternehmen erlitt sie wegen der Schließungen im Frühjahr 2020 und im Winter 20/21 hohe Umsatzeinbußen. Die staatlichen Corona-Hilfsprogramme konnten das nur zum Teil ausgleichen. So erhielt die Unternehmerin 44 000 Euro Überbrückungshilfe für die Fixkosten und ihre Angestellten konnten Kurzarbeitergeld beziehen.