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Prozess Millionen veruntreut: Buchhalterin muss für knapp drei Jahre ins Gefängnis

Die ehemalige Buchhalterin der Getec und des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Zivilrechtlich soll jetzt auch der Ex-Vorstand des FSA auf Schadensersatz verklagt werden.

Von Matthias Fricke Aktualisiert: 29.02.2024, 18:42
Angeklagte Cornelia S. mit ihrem Strafverteidiger Ingo Lück.
Angeklagte Cornelia S. mit ihrem Strafverteidiger Ingo Lück. Foto: Bernd Kaufholz

Magdeburg - Die Wirtschaftsstrafkammer des Magdeburger Landgerichts hat am Donnerstag (29. Februar) die ehemalige Buchhalterin der Getec AG und später auch des Fußballverbandes Sachsen-Anhalts (FSA) der gewerbsmäßigen Untreue in 519 Fällen und der Steuerhinterziehung in fünf Fällen für schuldig gesprochen. Sie soll für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, wobei das Gericht ihr zwei Monate wegen der langen Verfahrensdauer als verbüßt anrechnet.

Die ehemalige Buchhalterin der Getec hatte zunächst in mehreren Jahren bis Februar 2015 sich unberechtigt Summen von mehr als zwei Millionen Euro überwiesen. Wegen der Verjährungsfristen waren davon aber nur 1,1 Millionen Euro als Schaden angeklagt. Für diesen Getec-Komplex startete die Hauptverhandlung im November 2020. Anfangs stand laut Gericht damals sogar noch eine Bewährungsstrafe angesichts eines umfassenden Geständnisses und der Mitarbeit bei der Aufklärung im Raum. „Am zweiten Prozesstag ist uns dann aber die Kinnlade heruntergefallen“, sagte nun der Vorsitzende Richter Stefan Caspari.

Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) erkannte seine eigene Chef-Buchhalterin in einem Zeitungsbericht über den Prozesauftakt wieder. Der Prozess wurde daraufhin ausgesetzt und die Ermittlungen zum neuen Komplex geführt. Insgesamt nahm sich die 57-Jährige laut FSA nach dem Rausschmiss bei Getec bis zum Entdecken im November 2020 rund 400.000 Euro aus der Verbandskasse. „Das hätte eigentlich bemerkt werden müssen“, meinte Caspari. Offensichtlich hatte die Angeklagte ein einfaches Spiel. Der heutige Präsident des FSA, Holger Stahlknecht: „Die mangelnde Kontrolle des Ex-Vorstandes ist verstörend.“

Aus diesem Grund laufen aktuell noch zwei Zivilklagen auf Schadensersatz vor dem Magdeburger Landgericht. Einmal gegen fünf ehemalige Vorstandsmitglieder der Jahre 2017 bis 2020 mit einer gesamtschuldnerischen Haftung von mehr als 300.000 Euro und eine weitere gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder wegen des gleichen Vorwurfs der Verletzung der Aufsichts- Weisungs- und Kontrollpflichten in Höhe von rund 60.000 Euro für die Zeit von Januar 2015 bis Oktober 2016. Das bestätigte Landgerichtssprecher Christian Löffler auf Nachfrage. Die Klageschriften sind in beiden Fällen bereits zugeschickt worden, ein Termin sei aber noch offen.

Sowohl im Fall Getec, als auch später beim FSA hat sich die Buchhalterin von Anfang an geständig gezeigt und notarielle Schuldanerkenntnisse abgegeben. Allerdings, so heißt es vom FSA: „Aufgrund des Einkommens ist nicht damit zu rechnen, dass der vollständige Betrag hierüber eingezogen werden kann.“ Die Getec verzichtet laut eines Sprechers auf weitere zivilrechtliche Ansprüche. Die Frau hatte während des ersten Verfahrens ihr Haus verkauft und einen Teil der Summe zurückgezahlt. Das Gericht ist überzeugt, dass das „Geld verlebt“ wurde. Es kann Revision gegen das Urteil eingelegt werden.