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Pathologie-Skandal Pathologie-Skandal an Uniklinik Magdeburg: Warum der Staatsanwalt die Ermittlungen einstellt

Nach Fehlbefunden in der Pathologie des Uniklinikums Magdeburg hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung in der Mehrzahl der Fälle eingestellt.

Von Alexander Walter Aktualisiert: 30.4.2021, 07:10

Magdeburg. Im Zusammenhang mit Hunderten Falsch-Befunden an der Pathologie des Uniklinikums Magdeburg hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg ihre Ermittlungen weitgehend eingestellt.

Konkret geht es um 39 Fälle, in denen falsche Befunde des damaligen Institutschefs Johannes H. ernsthafte körperliche Folgen für Patienten hatten. In neun Fällen stand der Verdacht fahrlässiger Tötung im Raum.

Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellung der Verfahren damit, dass in den fraglichen Fällen die Todesursache nicht mehr festgestellt werden konnte. „Insbesondere haben keine rechtsmedizinischen Untersuchungen stattgefunden“, sagte Gerichtssprecher Frank Baumgarten. Diese hätten auch nicht nachgeholt werden können.

Für die Verfolgung von Fällen fahrlässiger Körperverletzung mangelte es zudem an Strafanträgen durch Betroffene, ergänzte Baumgarten. In einzelnen Fällen dauerten gesonderte Ermittlungen aber an.

In Verantwortung des ehemaligen Institutschef Johannes H. waren zwischen 2016 und November 2019 nach jüngstem Stand 694 Gewebeproben in der Pathologie des Uniklinikums falsch befundet worden – in 52 mit klinischen Folgen für die Betroffenen. Nach Bekanntwerden der Vorfälle hatte das Uniklinikum Johannes H. entlassen und besonders schwerwiegende Fälle zur Anzeige gebracht. Zudem veranlasste das Haus die erneute Überprüfung von insgesamt 5855 Gewebeproben durch externe Institute. In der Pathologie werden Gewebeproben etwa auf die Bösartigkeit von Tumoren hin untersucht. Auf den Ergebnissen der Expertenbefunde baut die Therapie auf.