Razzia im Landtag Sachsen-Anhalt Landgericht Magdeburg erklärt Durchsuchung der Fraktionsräume von CDU und SPD für unzulässig
Überraschung nach der Razzia im Landtag im Sommer 2025: Die Durchsuchung der Räume der Regierungsfraktionen war unzulässig. Die beschlagnahmten Beweise könnten dennoch Verwendung finden, deuten die Richter an.
Aktualisiert: 30.01.2026, 17:57

Magdeburg - Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Razzia im Landtag im vergangenen Sommer hat das Landgericht Magdeburg die Durchsuchung überraschend für unzulässig erklärt. Darüber informierte am Freitag Gerichtssprecher Christian Löffler. Zunächst entschied die 4. Strafkammer über eine Beschwerde der CDU-Fraktion, wie die Volksstimme zuerst berichtete. Die Kammer sei zur Überzeugung gelangt, dass die Durchsuchungsanordnung hier nicht verhältnismäßig gewesen sei, hieß es vom Gericht.
