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Leseranwalt Eine sperrige Angelegenheit im Online-Handel

Ein paar Gramm zu viel wurden einem Kunden nach einem Internet-Kauf beinahe zum kostspieligen Verhängnis. Am Ende hatte Anbieter Amazon ein Einsehen.

13.10.2025, 07:00
Eine Rücksendung an Amazon erwies sich als schwierig.
Eine Rücksendung an Amazon erwies sich als schwierig. Foto: dpa

Magdeburg/clt. - Online-Käufe sind meist schnell und unkompliziert erledigt. Wenn die erhaltene Ware allerdings nicht den Vorstellungen entspricht oder fehlerhaft ist, wird es oft ebenso schnell kompliziert. Diese Erfahrung musste ein betagter Leser aus der Altmark machen. „Im Juni habe ich für meine 80-jährige Ehefrau einen faltbaren E-Rollstuhl für circa 800 Euro bei Amazon bestellt. Dieser wurde planmäßig mit UPS geliefert. Leider stellten wir fest, dass ein wichtiges Teil beschädigt war, ohne das der Betrieb des E-Rollstuhls nicht möglich ist“, schildert der Stendaler die Ausgangssituation. Und weiter: „Das eigentliche Problem begann mit dem Rücksendeauftrag an Amazon.“

Zunächst habe er ein Rücksendeetikett erhalten, das jedoch von der UPS-Filiale in Stendal nicht akzeptiert worden sei. „Daraufhin versuchten wir, das Paket bei DHL abzugeben.“ Beim Wiegen habe sich herausgestellt, dass es schwerer war als vom Verkäufer angegeben. „Der DHL-Mitarbeiter erklärte uns, dass es sich bei diesem Gewicht (> 30 kg) bereits um Sperrgut handelt, das nicht mit den üblichen Paketdiensten versandt werden kann“, so der Leser. Mit dieser Info habe er Amazon gebeten, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, um ein entsprechendes Rücksendeetikett nachzureichen.

„Trotz mehrerer Telefonate mit der Service-Hotline kam weder der Verkäufer noch Amazon unserem Wunsch nach. Nach langem Hin und Her entschieden wir uns, eine Spedition für den Rückversand in Eigenregie zu beauftragen. Der Verkäufer antwortete zunächst und wollte den Eingang des Pakets innerhalb von drei Tagen prüfen. Seitdem hat er sich nicht mehr gemeldet“, wandte sich der Altmärker schließlich mit der Bitte um Unterstützung an die Redaktion. Er fürchtete, den Kaufpreis in den Wind schlagen zu müssen und auf den erheblichen Rücksendekosten sitzenzubleiben. An dieser Stelle noch einmal der grundsätzliche Rat der Verbraucherzentrale: Wer zum ersten Mal bei einem Online-Shop bestellt, sollte vorher stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gründlich lesen. Dort sind die Bedingungen für Widerruf und Rücksendung zu finden. Wenn eine Rücksendeadresse in China oder sonst wo auf der Welt angegeben ist, ist Vorsicht geboten. Oft übersteigt der Portowert sogar den der Ware. Das trifft in diesem Fall allerdings nicht zu.

Wir reichten das Problem an die Amazon-Pressestelle weiter, die eine für den Kunden zufriedenstellende Lösung vermittelte. Wenig später erreichte eine Nachricht des Lesers die Redaktion: „Wir möchten Sie darüber informieren, dass die oben genannte Angelegenheit inzwischen abgeschlossen ist. Amazon hat uns sowohl den vollständigen Kaufpreis als auch die Kosten für die Rücksendung per Spedition erstattet.“