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Leseranwältin Wie „seicht“ darf die Zeitung sein?

13.10.2025, 07:00
Leseranwältin Heike Groll
Leseranwältin Heike Groll VS

Die Promi-Personalien auf der Panorama-Seite, mehr RTL- als Arte-Programm auf der TV-Seite, Horoskop auf der Leserseite – mit Qualität, finden manche Leser, habe das nichts zu tun und gehöre darum auch nicht in eine Zeitung wie die Volksstimme. Ihr Wunsch: Weniger „seichte“ Unterhaltung und mehr „anspruchsvolle“ Beiträge, die die allgemeine Bildung fördern. Oft ist auch die Rede von einem Bildungsauftrag, der zu erfüllen sei.

In gewissem Sinne hat Journalismus tatsächlich, neben anderen Funktionen wie dem Aufdecken von Missständen, eine Bildungsaufgabe, allerdings in einem recht eng definierten Rahmen. Viele Leserinnen und Leser haben ein feines Gespür dafür, wenn Medienmacher die Grenzen überschreiten und der Eindruck entsteht, sie wollten das Publikum „erziehen“. Denn Journalisten sind keine Volkspädagogen. Wer dies auch nur versucht, bekommt die Quittung in Form eindeutiger Leserreaktionen.

Die Aufgabe von Journalisten ist vielmehr: Sie wählen aus einer Flut von Themen die aus, die für eine möglichst große Zahl von Leserinnen und Lesern wichtig, interessant oder hilfreich sein könnten. Weil die Leserschaft einer Tageszeitung wie der Volksstimme so vielfältig ist, ist auch die Themenmischung und -aufbereitung weit gespannt, vom Lokalen über Politik, Kultur, Wirtschaft bis zum Sport, von der Hintergrundanalyse über Ratgeber- und Service-Beiträge bis zur amüsanten Glosse. Zu all dem vermitteln Journalisten Informationen, sie ordnen sie ein, sie kommentieren sie. Auf diese Weise leisten sie einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung – nicht mehr, nicht weniger.

Auch die stärksten Argumente und griffigsten Formulierungen sind dabei lediglich ein Angebot. Was Sie, die Leserinnen und Leser, davon halten, ob Sie Ansichten teilen oder ablehnen, das entscheiden ganz allein Sie selbst. Ebenso in Ihrem Ermessen liegt es, ob Sie ein Thema interessant oder belanglos finden.