Abwasser-Streit Regierung plant neues Gesetz
Die Landesregierung will bis Juni ein neues Abgabengesetz vorlegen, um den Abwasserstreit zu befrieden.
Magdeburg l Abwasserverbände haben 2015 in einer Hau-Ruck-Aktion mehr als 80.000 Rechnungen verschickt, um für Kanalbauten zu kassieren, die zum Teil 15 und mehr Jahre zurückliegen. Etwa 50.000 Hauseigentümer und Firmen haben Widersprüche gegen Beitragsbescheide eingelegt. Sie halten diese für rechtswidrig. Zumal das Bundesverfassungsgericht bereits zwei Mal in Fällen aus anderen Bundesländern entschieden hat, dass Gemeinden nicht für ewig lang zurückliegende Bauten kassieren dürfen. Das verletze das Prinzip der Belastungsklarheit.
Auch Gemeindeforderungen verjähren demnach irgendwann. In Sachsen-Anhalt wurde 2014 zwar eine zehnjährige Verjährungsfrist beschlossen – doch die gilt erst ab 2016. 2015 bekamen die Gemeinden und ihre Verbände von der damaligen CDU-SPD-Koalition ein Jahr Frist zugestanden, doch noch Außenstände aus den 90er Jahren einzutreiben. Grüne und Linke hatten dieses Verfahren stets abgelehnt. Die Linke hat Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Die CDU-SPD-Grünen-Koalition ist angesichts des gewaltigen Protests um Schadensbegrenzung bemüht.
Drei wesentliche Punkte sollen im neuen Gesetz geändert werden:
Die Verbände werden nicht mehr gezwungen, unbedingt Kanalbaubeiträge zu erheben. Sie haben künftig auch die Möglichkeit, sämtliche Kosten über die Gebühren einzuspielen – so, wie das Städte wie Magdeburg jetzt schon machen. Der Vorteil: Gebühren sind – da monatlich fällig – deutlich verträglicher als Beiträge, wo schnell auf einen Schlag 10.000 Euro und mehr zu zahlen sind.
Obwohl Tausende Widerspruch eingelegt haben, müssen sie trotzdem erstmal zahlen. Das will die Regierung ändern. Es soll ein Moratorium geben; dadurch wird es Abwasserverbänden erlaubt, Widerspruchsverfahren und das Kassieren von Beiträgen ruhen zu lassen – bis der Streit höchstrichterlich vom Landesverfassungsgericht geklärt ist.
Innenminister Stahlknecht hatte bereits im Januar um derlei Kulanz in einem Erlass gebeten. Allerdings war mehr als eine Bitte nicht möglich, da das Ministerium dies den Kommunen nicht anweisen dürfe, sagte der Minister. Einige Verbände ziehen trotz ministerialer Bitte das Widerspruchsverfahren durch. Stahlknecht: „Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis.“ Auch SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben ist sauer: „Es gibt überhaupt keinen Grund, die Leute jetzt unter Druck zu setzen. Alle Verbände wissen genau, dass auf Landesebene eine neue Regelung erarbeitet wird.“
Auch jetzt können Hauseigentümer den Verband bitten, während des Widerspruchsverfahrens auf das Einziehen der Beiträge zu verzichten. Allerdings gibt es einen Haken: Verliert der Hauseigentümer den Streit, muss er Verzugszinsen zahlen. Die liegen bei saftigen sechs Prozent pro Jahr. Angesichts der Null-Sparzins-Situation sei das „absoluter Irrsinn“, sagte Stahlknecht. Das soll im neuen Gesetz geändert werden.
Das neue Gesetz soll den Verbänden mehr Freiheit geben, ob und in welcher Höhe sie Hauseigentümer und Firmen an den Kosten von Klärwerk und Kanalnetz beteiligt. „Man muss nicht alles staatlich regulieren. Wir schreiben ja auch Unternehmen nicht vor, welche Preise sie zu nehmen haben“, sagte Stahlknecht. Im Abgabenrecht herrsche zuweilen ein „völlig antiquiertes preußisches Hoheitsdenken“ vor.
Bis zur Sommerpause im Juni will Stahlknecht dem Kabinett einen Gesetzesvorschlag vorlegen, sodass der Landtag die Novelle noch in diesem Jahr beschließen kann. Um die Streitfälle aus dem Jahr 2015 wirklich zu schichten, müsste die Neuregelung aber rückwirkend gelten. Wie das gehen kann, muss noch geklärt werden, sagte der Minister.
Die Bürgerinitiativen trauen dem nicht mehr und wollen bis zum Bundesverfassungsgericht klagen. Holger Neumann, Landesgeschäftsführer von Haus und Grund, rät allen, sich nicht einschüchtern zu lassen. „Den Widerspruch sollte man nicht zurückziehen.“ Den geforderten Beitrag sollte man zahlen, im Falle eines Sieges gibt es das Geld zurück. Wer das finanziell jetzt nicht schultern kann, sollte einen Verbraucherkredit aufnehmen. „Der ist wesentlich günstiger als die 6 Prozent Zinsen, die dem Verband zu zahlen wären.“ Meinung