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Selbstjustiz Verurteilte Männer gehen in Revision

Vier Männer, die wegen Mordes an einem 30-Jährigen vom Landgericht Magdeburg verurteilt wurden, gehen gegen das Urteil vor.

03.09.2019, 11:38

Magdeburg/Blankenburg (dpa) l Ein Fall von tödlicher Selbstjustiz in Blankenburg im Harz beschäftigt weiter die Justiz. Alle vier wegen Mordes verurteilten Männer wollen das Urteil des Landgerichts Magdeburg nicht akzeptieren und legten Revision ein, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Jetzt wandert der Fall zum Bundesgerichtshof. Die Magdeburger Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten am 3. Januar ihr 30 Jahre altes Opfer auf offener Straße derart zusammenschlugen, dass es am Tatort starb.

Laut Urteilsbegründung schmiedeten die 20 bis 43 Jahre alten Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma Tage vor der Tat den Plan, dem 30-Jährigen eine Abreibung zu verpassen. Das Opfer soll in der Gegend selbst mit Straftaten Unruhe gestiftet haben. Die Richter werteten das Vorgehen als Selbstjustiz und verurteilten drei Männer zu lebenslangen Haftstrafen. Der jüngste Angeklagte bekam eine Jugendstrafe von sieben Jahren.

Auch am Magdeburger Landgericht geht die Aufarbeitung des Falles weiter: Am 26. September startet dort ein weiterer Mordprozess gegen einen 29 Jahre alten Angeklagten. Der Mann sei erst im Juni festgenommen worden, als der Hauptprozess gegen seine mutmaßlichen Komplizen schon lief, hieß es. Deshalb muss die Tatbeteiligung des 29-Jährigen gesondert vor Gericht aufgearbeitet werden.