Tod eines 22-Jährigen: Plädoyers im Köthen-Prozess erwartet
In der Kleinstadt Köthen stirbt im September 2018 ein 22-Jähriger nach einer Auseinandersetzung. Zwei junge Afghanen sitzen seit Monaten auf der Anklagebank. Jetzt sollen die Strafanträge gestellt werden.
Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Acht Monate nach dem Tod eines 22-Jährigen bei einer Auseinandersetzung in Köthen neigt sich der Prozess gegen zwei junge Männer dem Ende zu. Für Dienstag (11.15 Uhr) werden die ersten Plädoyers in der Verhandlung am Landgericht Dessau-Roßlau erwartet. Voraussichtlich stellen die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage, die die Familie des 22-Jährigen vertritt, ihre Strafanträge. Eine Woche später sollen die Plädoyers der Verteidiger der beiden jungen afghanischen Angeklagten folgen.
In dem im Februar begonnenen Prozess müssen sich die zwei Männer wegen schwerer Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Zum Tatzeitpunkt am Abend des 8. September 2018 waren sie 17 und 18 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den 22 Jahre alten Köthener während eines Streits geschlagen und ihn, als er am Boden lag, getreten zu haben. Der herzkranke Deutsche starb wenig später. Die Angeklagten bestreiten die Attacke.
Das Gericht hat eine Vielzahl von Zeugen gehört, die jedoch teils unterschiedliche Aussagen machten. Ob und wie oft die Afghanen geschubst oder zugeschlagen haben, ob und wie sie zutraten, wurde in verschiedener Weise beschrieben. Zuletzt hatte ein Rechtsmediziner als Sachverständiger deutlich gemacht, dass akutes Herzversagen zum Tod des jungen Kötheners führte. Er sei so schwer herzkrank gewesen, dass er jederzeit einen Herzinfarkt hätte erleiden können. Der Stress habe das Risiko erhöht. Hinweise auf starke Tritte wie etwa Schuhabdrücke oder starke Verletzungen seien bei der Obduktion nicht gefunden worden.
Der Tod des 22-Jährigen in Zusammenhang mit den afghanischen Tatverdächtigen hatte in der Kleinstadt Köthen rechtsgerichtete Demonstrationen und Gegenproteste ausgelöst.