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13-Jähriger in Lebensgefahr Urteil am Magdeburger Landgericht: Knapp neun Jahre Haft für Angriff mit Akkubohrer

Ein Autoknacker hat im März auf der Flucht in Magdeburg einen 13-Jährigen mit einem Akkubohrer attackiert und lebensgefährlich am Kopf verletzt. Der Mann wurde jetzt vom Magdeburger Landgericht schuldig gesprochen.

Von Matthias Fricke 14.11.2024, 16:47
Der verurteilte 44-jährige Angeklagte im Gerichtssaal neben seinem Verteidiger Andreas Dahm.
Der verurteilte 44-jährige Angeklagte im Gerichtssaal neben seinem Verteidiger Andreas Dahm. Foto: Matthias Fricke

Magdeburg. - Ein 44-jähriger Serbe ist gestern vom Magdeburger Landgericht wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann mit einem unbekannt gebliebenen Komplizen am Abend des 15. März dieses Jahres zunächst mit einem Akkubohrer in den Transporter eines 50-jährigen Rumänen im Magdeburger Stadtteil Neue Neustadt einbrechen wollte, um an hochwertige Werkzeuge zu gelangen. Dabei wurde das Einbrecherduo vom Besitzer des Wagens und einem weiteren Zeugen erwischt.

Die Täter ergriffen daraufhin die Flucht und trennten sich einige hundert Meter weiter. Der 13-jährige Sohn des rumänischen Besitzers wurde auf das Geschehen aufmerksam und nahm mit einem E-Scooter die Verfolgung auf. An einer Straßenkreuzung trafen beide aufeinander, wobei der Angeklagte immer noch den Akkubohrer in der rechten Hand hielt. Was dann geschah, konnte das Gericht nicht für alle Punkte konkret aufklären, sagte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil.

Der Angeklagte habe aber zur Durchsetzung der weiteren Flucht einen Schlag mit dem etwa zehn Zentimeter langen Bohrer gegen die linke Schläfe des Jungen ausgeführt. Der Bohrer und Knochensplitter drangen in das Schädelinnere ein und verletzten den Jungen lebensgefährlich. Der Angreifer habe dabei zwar den Tod des Jungen in Kauf genommen, trat dann aber von weiteren Angriffen zurück. Nach dem Schlag mit dem Bohrer setzte er seine Flucht fort, stürzte vor einem Zaun und wurde von weiteren Verfolgern eingeholt, geschlagen und getreten. Weil eine Anwohnerin laut vom Balkon rief, ließen die Verfolger von dem Mann ab und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Nur eine schnelle Notoperation rettete dem Jungen das Leben. Er wurde in ein künstliches Koma versetzt und beatmet. Nach zwei Wochen im Krankenhaus und einer längeren Reha-Maßnahme leidet der Junge noch heute unter anderem an Gedächtnislücken und depressiven Phasen. Die rechte Schulter kann er nicht gerade halten und die rechte Hand nicht mehr zum Schreiben nutzen. Diese und andere Einschränkungen seien absehbar nicht heilbar, so der Richter. Für einen versuchten Mord, wie die Staatsanwaltschaft es angeklagt hatte, habe das Gericht am Ende keine ausreichenden Feststellungen treffen können. Gegen das Urteil kann noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.