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Urteil Viereinhalb Jahre für Kindesmissbrauch

Ein 62-jähriger Halberstädter ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden.

20.01.2020, 10:42

Magdeburg l Immer wieder zupft Rüdiger S. an seiner Kapuze, versucht sein Gesicht zu verdecken. Wenige Minuten legt er seine Hand auf der Anklagebank ab, starrt geradeaus, gedankenverloren. Die Vorsitzende Richterin an der 2. Jugendschutzkammer, Anne-Marie Seydell, hat gerade das Urteil verkündet: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs in sechs Fällen wird S. am Montag zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Er hatte in der Hauptverhandlung ein umfassendes Geständnis abgelegt - der einzige Grund, der für den Angeklagten sprach. Das Gericht entschied dennoch gegen einen minder schweren Fall und damit gegen Milderungsgründe - aus mehreren Gründen.

So hatte sich S. zwar in der Hauptverhandlung entschuldigt, einen elfjährigen Jungen sechsmal in seine Wohnung gelockt und gegen Zahlung von Beträgen zwischen vier und zehn Euro missbraucht zu haben, doch echte Reue konnte Seydell bei S. nicht erkennen. Im Gegenteil, S. sagte im Prozess: "Ein Opfer war er ja nicht." Zudem ist S. einschlägig vorbestraft. Bereits in den 1990er Jahren hatte er in zwei Fällen Kinder sexuell missbraucht.

"Sie haben die kindliche Unreife des Jungen ausgenutzt. Echte Reue konnte das Gericht nicht feststellen", so Seydell. Deshalb kam auch ein Opfer-Täter-Ausgleich für eine eventuelle Strafmilderung in Frage. "Dafür muss der Angeklagte die Opferposition klar erkennen und das fehlt hier", begründete Seydell. Drei Zeugen sowie ein Gutachter hatten im Prozess ausgesagt.

S. und sein Rechtsanwalt Jacob Hösl haben nun die Möglichkeit, innerhalb von einer Woche Revision einzulegen.