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Verkehrssünder Sachsen-Anhalt bremst Bußgeldkatalog aus

Auch in Sachsen-Anhalt wird der neue Bußgeldkatalog außer Kraft gesetzt. Es gelten wieder die zuvor gültigen Grenzwerte und Strafen.

Von Martin Weigle 03.07.2020, 15:38

Magdeburg l Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt setzt den seit 28. April gültigen Bußgeldkatalog außer Kraft. Dies geschieht in Absprache mit dem Bundesverkehrsministerium, teilte der Pressesprecher des Landesministeriums am Freitag mit. Es gilt ab sofort wieder die alte Bußgeldverordnung.

"Es ist auf der bisherigen Grundlage zu entscheiden, als wäre Artikel 3 der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nie in Kraft getreten", heißt es aus Sachsen-Anhalts Innenministerium wörtlich. Bei bereits abschlossenen Bußgeldverfahren, die nach dem 28. April eingeleitet wurden, werden die Rechtsfolgen geprüft, ließ das Innenminsterium weiter wissen.

Der seit Ende April gültige Bußgeldkatalog sei in der derzeitigen Form nichtig, teilte das Innenministerium mit. So werde der Teil der Verordnung, in dem die Erteilung von Fahrverboten aufgeführt ist, in der Eingangsformel nicht genannt, und sei daher ungültig. Dies ist die Auffassung des Bundesverkehrsministeriums, der man sich im Innenministerium von Sachsen-Anhalt anschloss.

Das Bundesverkehrsministerium ist für die Verordnungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrsvorschriften zuständig. Für Fragen der Durchführung von Bußgeldverfahren ist in Sachsen-Anhalt das Innenministerium verantwortlich.

Zuvor hatte es viel Kritik für die verschärften Änderungen gegeben.