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Quarantäne nach Rückkehr aus Ausland: Eilantrag erfolglos

11.12.2020, 15:57

Magdeburg (dpa/sa) - Wer aus einem Risikogebiet im Ausland zurückkehrt, muss anschließend zehn Tage in häusliche Quarantäne. Einen Eilantrag eines Österreich-Reisenden gegen diese Regelung hat Sachsen-Anhalts Oberverwaltungsgericht am Freitag abgelehnt. Den Angaben des Gerichts vom Freitag zufolge war der Antragsteller Anfang Dezember für zwei Tage nach Österreich gereist, das bis auf zwei Gemeinden seit dem 1. November als Corona-Risikogebiet eingestuft ist, und klagte wegen der angeordneten Quarantäne. Das Gericht kam nach der Prüfung zur Einschätzung, dass die Quarantäneregelung voraussichtlich rechtlich nicht zu beanstanden ist.

In der aktuellen Corona-Gefahrenlage mit nicht auszuschließenden schwerwiegenden und tödlichen Krankheitsverläufen dürfe angenommen werden, dass bei Rückkehrern aus Risikogebieten typischerweise ein Ansteckungsverdacht besteht. Reisende nutzten häufiger öffentliche Verkehrsmittel und Infrastruktur wie Flughäfen und Beherbergungsbetriebe und hätten Kontakt zu Menschen, die nicht aus ihrem alltäglichen Umfeld stammten. Daher sei das Verhalten von Auslandsreisenden eher gefahrgeneigt als etwa bei Menschen, die im Inland blieben.

Die angeordnete Quarantäne und die damit verbundenen Grundrechtseingriffe sieht das Gericht als verhältnismäßig an in Anbetracht des Ziels, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Entstehung neuer Infektionsketten zu verhindern.

Pressemitteilung zum Beschluss vom 11.12.2020

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