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Urteil in Stendaler Briefwahlaffäre rechtskräftig

19.09.2017, 13:56
Landgericht Stendal. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/Arhciv
Landgericht Stendal. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/Arhciv dpa

Stendal/Karlsruhe (dpa/sa) - Das Urteil in der Stendaler Briefwahlaffäre gegen den früheren CDU-Stadtrat Holger Gebhardt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf Gebhardts Revision in weiten Teilen, wie eine Sprecherin des BGH am Dienstag sagte. Es bleibt somit bei der Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, zu der Gebhardt Mitte März vom Landgericht Stendal verurteilt worden war. Der Beschluss des BGH stammt bereits von Ende August.

Gebhardt war wegen Wahlfälschung in mehr als 100 Fällen verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, bei der Kommunalwahl 2014 Briefwahlvollmachten gefälscht und fremde Wahlunterlagen selbst ausgefüllt zu haben. Die sogenannte Stendaler Briefwahlaffäre hatte landesweit für Aufsehen gesorgt. Offen blieb im Prozess die Frage, ob auch andere in der CDU von den Manipulationen wussten. Derzeit beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des Landtages mit der Angelegenheit.

Gebhardt war gegen das Urteil des Landgerichts in Revision gegangen. Der BGH lehnte diese nun in weiten Teilen ab. Es sei lediglich zu einer geringen Änderung des Schuldspruchs gekommen, heißt es in dem Beschluss. Es bleibt bei 150 Fällen von Wahlfälschung, allerdings erkannte der BGH weniger Fälle von Urkundenfälschung - also von gefälschten Briefwahlvollmachten - als erwiesen an. Am Strafmaß änderten die Richter in Karlsruhe nichts.

Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Stendal noch in einem weiteren Fall gegen Gebhardt. Es geht um den Verdacht der Wahlfälschung bei der Landratswahl 2012. Ob und wann Anklage erhoben wird, steht noch nicht fest.

Beschluss des BGH