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Gerichtsurteil Hundezüchter müssen Welpen nicht in Quarantäne halten

Wenn Hundewelpen vom Züchter mit einem Virus infiziert sind, muss das nicht an einer Verfehlung des Züchters liegen. Das zeigt ein Fall am Oberlandesgericht in Koblenz.

09.01.2019, 11:41

Koblenz (dpa/tmn) - Wer sich einen Welpen vom Züchter kauft, geht davon aus, dass der Vierbeiner gesund ist. Doch es kann passieren, dass er vorschriftsmäßig geimpft wurde, sich aber dennoch zwischen der Wirkung des Impfschutzes und dem Verkauf auf einem fremden Grundstück mit einem Virus infiziert.

Denn es gibt keine Vorschrift, dass Welpen bis zum Bestehen des Impfschutzes von Menschen, Tieren und ihrer Umgebung abgeschirmt werden müssen. Im Gegenteil: Es sei sogar eine frühe Sozialisation sinnvoll, argumentierten Richter des Oberlandesgerichts in Koblenz (Az.: 1 U 262/18).

In dem konkreten Fall hatte ein Käufer auf die Erstattung der Behandlungskosten von rund 6500 Euro geklagt, weil sein Welpe durch ein Virus eine hochansteckende Infektionskrankheit erlitt, die mehrere Wochen Behandlung in einer Tierklinik notwendig gemacht hatten.

Die Klage wurde abgewiesen, weil die Züchterin ihre Sorgfaltspflicht beachtet hatte und den gesamten Wurf gegen die sogenannte Parvovirose impfen ließ, heißt es zur Begründung. Der Wurf steckte sich laut Gericht vermutlich auf einem fremden Grundstück an, als der Impfschutz noch nicht vollständig bestand.