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Flüchtlingszuzug Behörden prüfen Hinweise auf Kriegsverbrecher in Deutschland

Aus Kriegsgebieten sind nicht nur viele Opfer nach Deutschland gekommen, sondern auch einige Täter. Da die Mehrzahl der Asylbewerber ohne Papiere einreiste, fiel ihnen das Untertauchen leicht. Das heißt aber nicht, dass ihre Verbrechen ungesühnt bleiben, sagt Seehofer.

Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa 07.03.2019, 16:37

Berlin (dpa) - Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit 2014 von Asylbewerbern mehr als 5000 Hinweise auf mögliche Kriegsverbrecher erhalten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg hervor, über die zuerst die "Bild"-Zeitung berichtet hatte.

Ein Teil der mutmaßlichen Kriegsverbrecher soll als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sein. Die meisten Hinweise beziehen sich jedoch auf Folterer, Terroristen, Milizionäre und Funktionäre, die sich noch im Herkunftsland aufhalten.

Es gibt aber auch einige Fälle, in denen Flüchtlinge ihre früheren Peiniger in Deutschland wiedererkannt haben. Im Februar waren in Berlin und Rheinland-Pfalz zwei Syrer festgenommen worden. Die beiden ehemaligen Mitarbeiter des Allgemeinen Geheimdienstes sitzen jetzt in Untersuchungshaft.

Dass bisher nur ein Bruchteil der Hinweise von Flüchtlingen zu Ermittlungsverfahren geführt hat, liegt einerseits an der hohen Arbeitsbelastung der mit diesen Fällen betrauten Beamten in Polizei und Justiz. Weitere Gründe sind falsche Anschuldigungen und die oft sehr schwierige Beweislage bei Verbrechen, die im Ausland begangen wurden.

Einige Hinweise sind zudem so unkonkret, dass sie keinen Ermittlungsansatz bieten - etwa wenn jemand bei der Asyl-Anhörung erzählt, er habe auf seiner Flucht gesehen, wie ein Kämpfer der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) einen anderen Flüchtenden erschossen habe.

Das heißt aber nicht, dass Kriegsverbrecher, die hierzulande mit falscher Identität ein neues Leben begonnen haben, auch in Zukunft keine Strafverfolgung fürchten müssen. Denn Verbrechen des Völkerstrafgesetzbuches unterliegen keiner Verjährung.

Laut Bundesinnenministerium gab das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) von 2014 bis Anfang 2019 rund 5000 Hinweise auf "Straftaten nach dem Völkerrecht" an das Bundeskriminalamt und den Generalbundesanwalt weiter. Von anderen Stellen kamen 210 weitere Hinweise. Nur in 129 Fällen wurden Ermittlungen zu konkreten Verdachtsfällen aufgenommen. In den Jahren 2015 und 2016, also auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszuzugs, gab es 3810 Hinweise, es kam jedoch nur zu 28 Ermittlungsverfahren mit insgesamt 38 Beschuldigten. Die Bundesanwaltschaft wollte sich dazu nicht äußern.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte am Rande eines EU-Innenministertreffens in Brüssel, die Informationen seien aber "nicht einfach von den Sicherheitsbehörden abgelegt worden, sondern natürlich geprüft worden, auch nach Prioritäten geschichtet worden". Er lege trotzdem "Wert darauf, dass ich als Minister noch auch schriftlich einen Bericht bekomme, damit die Öffentlichkeit dann informiert werden kann, was mit diesen Meldungen konkret geschehen ist". Wenn es etwas aufzuarbeiten gebe, werde dies geschehen.

Erklären muss er sich vielleicht schon bald im Innenausschuss. Seehofer wolle nächste Woche eine Bilanz seines ersten Amtsjahres abgeben, sagte die Ausschussvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) der "Augsburger Allgemeinen" (Freitag). Sie gehe davon aus, "dass er auch zum Umgang mit den Hinweisen Stellung nehmen wird". "Leider wird Asylsuchenden von Behördenseite grundsätzlich mit großem Argwohn begegnet. Das schlägt sich dann auch auf den mangelnden Eifer deutscher Ermittlungsbehörden nieder, selbst ernsthaften Hinweisen auf Kriegsverbrecher nachzugehen, sofern diese Informationen von Flüchtlingen stammen", sagte die Linke-Innenpolitikerin Ulla Jelpke.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte: "Die große Zahl der Hinweise hat es nicht zugelassen, allen zum Beispiel durch polizeiliche Vernehmungen unmittelbar nachzugehen. Die Hinweise wurden jedoch elektronisch erfasst und werden auch in Zukunft für die laufenden Ermittlungen herangezogen." Die 2018 beim BKA neu geschaffene Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen (ZBKV) sei bereits aufgestockt worden. Ein weiterer Stellenzuwachs sei geplant.

Die zuständigen Abteilungen beim BKA und bei der Bundesanwaltschaft seien auch nach der Aufstockung "nicht ausreichend ausgestattet", sagt Andreas Schüller, der beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin mit Folterüberlebenden aus Syrien zu tun hat. Trotzdem habe er den Eindruck, "dass den Hinweisen ernsthaft nachgegangen wird". Das ECCHR steht bundesweit mit Dutzenden Zeugen in Kontakt, die zu Folter und Kriegsverbrechen in den Gefängnissen der syrischen Staatsmacht Aussagen gemacht haben. "In kaum einem anderen Land der Welt verfolgt die Justiz Straftaten nach dem Völkerstrafrecht so intensiv wie in Deutschland", erklärte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn.

Die FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg mahnt: "Kriegsverbrecher dürfen in Deutschland keinen Schutz bekommen. Das sind wir auch den Opfern schuldig." Sie habe Zweifel, ob die Bundesregierung das in den letzten Jahren immer mit der gebotenen Ernsthaftigkeit verfolgt habe. Wie aus der Antwort der Regierung weiter hervorgeht, sind unter den Beschuldigten zwölf Deutsche. Weitere Beschuldigte kamen unter anderen aus Syrien, Afghanistan, Gambia und dem Irak.

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