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Prozess Angeklagter wird psychiatrisch untersucht

Ein Bewohner der Burger Obdachlosenkunft ist im Juli 2018 gewaltsam zu Tode gekommen. Nun gab es mehrere Zeugenaussagen vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 26.12.2018, 23:01

Stendal l Im Prozess vor dem Landgericht in Stendal um den gewaltsamen Tod eines Bewohners der Burger Obdachlosenunterkunft am 11. Juli dieses Jahres haben am Donnerstag mehrere Bewohner der Einrichtung als Zeugen ausgesagt. Ein Urteil ist frühestens Mitte Januar in Sicht.

Wie berichtet steht ein heute 33 Jahre alter Bewohner der Burger Obdachlosenunterkunft wegen des Vorwurfs den Mitbewohner durch massive Tritte und Schläge getötet zu haben, vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts. Die Anklage legt ihm Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zur Last. Beim Prozessauftakt am 5. Dezember hatte der Angeklagte die Tötung des 56-Jährigen eingeräumt.

Zur Begründung seiner Bluttat gab er wirr klingende Erklärungen ab. Wie auch schon in dem von der Staatsanwaltschaft Stendal geleiteten Ermittlungsverfahren. Stimmen hätten dem offenbar in seiner eigenen Welt lebenden Angeklagten den Auftrag zur Tötung erteilt. Im Fokus des Verfahrens steht die Frage, ob er infolge psychischer Erkrankung überhaupt schuldfähig ist. Der Angeklagte hatte sich von Anfang an verdächtig gemacht, weil er beim Eintreffen der Polizei fluchtartig das Zimmer verlassen hatte. Er wurde unter anderem mit einem Hubschrauber im Burger Stadtgebiet gesucht, noch am selben Tag gefunden und vorläufig festgenommen.

Nach der Festnahme hatte der Haftrichter in Stendal am 12. Juli Haftbefehl erlassen. Er kam in Untersuchungshaft in die JVA Burg-Madel. Das Stendaler Landgericht hatte am 11. Oktober die vorläufige Unterbringung des Angeklagten in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Uchtspringe (Maßregelvollzug) angeordnet. Der Begutachtung durch einen Gerichtspsychiater hatte sich der 33-Jährige verweigert. Beim Prozessauftakt konnte der Vorsitzende Richter Ulrich Galler ihn davon überzeugen, dass eine Begutachtung in seinem Sinne wäre. Dr. Mohammad-Zoalfikar Hasan, renommierter Facharzt für Psychiatrie/Psychotherapie in Königslutter, wurde vom Gericht beauftragt, den Angeklagten auf mögliche psychische Erkrankungen zu untersuchen. Sein Gutachten gilt als ausschlaggebend für den Prozessausgang.

Das Verfahren wird am 9. Januar fortgesetzt, möglicherweise schon mit dem psychiatrischen Gutachten. An diesem Tag und auch für den 11. Januar sind weitere Zeugen geladen. Am 11. Januar wird zudem das Gutachten von Rechtsmedizinerin Dr. Katja Jachau vom Magdeburger Institut für Rechtsmedizin der Universität Halle zu den schweren Verletzungen erwartet, die im vergangenen Jahr zum Tod des 56-Jährigen führten. Nach jetzigem Stand ist das Urteil für den 23. Januar geplant.