Geflügelpest im Landkreis Vogelgrippe bestätigt: Stallpflicht im Jerichower Land verhängt
Der schlimme Verdacht hat sich bestätigt. Die zwei toten Kraniche bei Möckern und Ladeburg sind an der Geflügelseuche verendet. Was jetzt zu beachten ist.

Burg - Die Geflügelpest hat das Jerichower Land erreicht - der schlimme Verdacht hat sich bestätigt. Die beiden tot aufgefundenen Kraniche bei Möckern und Ladeburg sind an der Vogelgrippe gestorben. Damit treten im Landkreis Jerichower Land nun wichtige Anordnungen für Geflügelhalter in Kraft.
Ab Donnerstag, 30. Oktober, herrscht im ganzen Landkreis eine Stallpflicht für Geflügel aller Art, das teilte die Kreisverwaltung am frühen Mittwochabend mit. „Die Verfügung erfolgt zum Schutz der Haus- und Nutzflügelbestände, nachdem das Friedrich-Löffler-Institut die als Geflügelpest bekannte Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) bei zwei verendeten Kranichen in Möckern und Ladeburg nachgewiesen hat“, heißt es von der Kreisverwaltung.
Stallpflicht für Geflügel im Jerichower Land
Das hat Folgen für alle Geflügelhalter im Kreis. Demnach dürfen die Tiere nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind. „Zudem sind Veranstaltungen mit Geflügel wie Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen und Wettbewerbe sowie der mobile Handel mit Geflügel verboten.“
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Erkrankte oder verendete Tiere müssen dem Amt für Verbraucherschutz umgehend gemeldet werden. „Tierhalter, die ihre Geflügelhaltung bisher noch nicht angezeigt haben, müssen dem Amt für Verbraucherschutz sowohl die Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe der Nutzungsart sowie des Standortes mitteilen“, stellt die Verwaltung klar.
Außerdem müssen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen zur Verhütung einer Übertragung auf Haus- und Nutzgeflügelbestände beachtet werden. Eine Checkliste mit Hinweisen finden sich auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de/de/gefluegelpest.
Vogelgrippe: Tote Tiere niemals berühren
An die Einwohner appelliert die Kreisverwaltung, tote oder verhaltensauffällige Wildvögel an das Amt für Verbraucherschutz zu melden. Dieses ist telefonisch unter der Nummer 03921-9493900 oder per Mail unter veterinaeramt@lkjl.de möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten ist auch die Leitstelle des Landkreises unter der Nummer 03921-72650 erreichbar.
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„Aufgefundene Tiere dürfen nicht berührt oder mitgenommen werden“, heißt es in der Mitteilung des Kreises. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Vögeln.