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Lokale Finanzen Elbe-Parey beschließt Erleichterungen für Jahresabschlüsse 2023-2025: Was sich ändert

Der Gemeinderat Elbe-Parey hat die Anwendung des Erlasses zur Verlängerung der Erleichterung von Jahresabschlüssen beschlossen. Das Rechnungsprüfungsamt hat sie geprüft.

Von Bettina Schütze 04.09.2024, 13:38
Elbe-Parey beschließt Erleichterungen für die Jahresabschlüsse.
Elbe-Parey beschließt Erleichterungen für die Jahresabschlüsse. Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dp

Parey - Der Gemeinderat Elbe-Parey hat die Anwendung des Erlasses „Verlängerung der Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025“ vom 29. Mai 2024 einstimmig beschlossen.

Durch den Gemeinderat wurden die Anwendung der Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse für die Jahresabschlüsse 2016 bis 2022 beschlossen. Durch die Verwaltung wurden die Jahresabschlüsse 2016 bis 2022 erstellt und durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft, so dass den Beschlussvorlagen in vollem Umfang Rechnung getragen wurde.

Durch das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt wurde mit Datum vom 29. Mai 2024 ein Runderlass herausgegeben, der die Anwendung der Erleichterungen zur Aufstellung der Jahresabschlüsse auch für die Jahre 2023 bis 2025 möglich macht.

Rechnungswesen verändert

Mit dem 1. Januar 2014 wurde in den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt das kamerale Rechnungswesen durch das doppische Buchhaltungssystem abgelöst. „Die entsprechenden Umstellungsarbeiten waren sehr aufwendig, so dass der Gemeinde Elbe-Parey erst 3,5 Jahre nach dem Eröffnungsbilanzstichtag 1. Januar 2014 mit Datum vom 24. Juli 2017 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für die Eröffnungsbilanz durch das Rechnungsprüfungsamt erteilt werden konnte“, heißt es in der Sachdarstellung.

Durch die Anwendung der Erlasse zur Beschleunigung und Aufstellung der Jahresabschlüsse konnten durch die Verwaltung für die Jahre 2014 bis 2022 die erforderlichen Abschlüsse nachgeholt und erstellt sowie durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft werden. Für alle Jahre wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Gemeinde Elbe-Parey möchte die Anwendung des Erlasses vom 30. Mai 2024 für die Aufstellung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2025 in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei um folgende Erleichterungen:

  • Die körperliche Bestandsaufnahmen (Inventur) mindestens alle fünf Jahre. Die erste vollständige und besonders gründliche Inventur und körperliche Bestandsaufnahme aller beweglichen Vermögensgegenstände hat in der Gemeinde Elbe-Parey zum 31. Dezember 2026 zu erfolgen.
  • Der Verzicht auf außerplanmäßige Ab- und Zuschreibungen aufgrund des Verzichts der Inventur: Die sich eventuell ergebende Nachholung hat mit der ersten großen Inventur zum 31. Dezember 2026 zu erfolgen.
  • Die Aufstellung der nicht bilanzierten Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: Dies gilt nur für die bilanzierten Vorbelastungen, die eine Belastung der Haushaltsjahre bis 2025 darstellen. Bürgschaften müssen weiterhin aufgeführt werden.
  • Die Erstellung eines Anhangs und eines Rechenschaftsberichtes: Die wesentlichen Geschäftsvorfälle sind im ersten nachfolgenden, vollständig und korrekt aufgestellten Jahresabschluss zu dokumentieren. Spätestens für das Haushaltsjahr 2026 muss der Jahresabschluss wieder vollständig anhand der gesetzlichen Vorschriften aufgestellt werden.

Umsetzung geplant

Die Umsetzung der Erstellung der verkürzten Jahresabschlüsse ist so geplant: Jahresabschluss 2023 bis 31. März 2025, Jahresabschluss 2024 bis 31. Juli 2025 sowie der Jahresabschluss 2025 bis zum 30. April 2026.