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Infos für Haus- und Hundebesitzer Post von der Stadt? Das steckt dahinter.

Grundsteuer, Hundesteuer und Straßenreinigung – das bleibt gleich, das ändert sich 2026 in Genthin. Wer einen neuen Bescheid erhält und was jetzt wichtig ist.

Von Robert Sonntag 14.01.2026, 19:00
Einige Genthiner Bürger und Bürgerinnen werden in den kommenden Wochen Briefe erhalten.
Einige Genthiner Bürger und Bürgerinnen werden in den kommenden Wochen Briefe erhalten. Symbolbild: Schuppich

Genthin - Haus- und Hundebesitzer aufgepasst: Zu Beginn dieser Woche hat die Stadt Genthin Briefe an ausgewählte Bürgerinnen und Bürger versendet. Während einige Haushalte bereits Post erhalten haben, warten andere vergeblich auf einen neuen Bescheid.

Das ist jedoch kein Fehler oder Versäumnis, sondern Teil eines festen Verwaltungsverfahrens. Denn neue Abgabenbescheide werden nicht automatisch an alle verschickt, sondern nur dann, wenn sich etwas geändert hat. Mit einer öffentlichen Bekanntmachung informiert die Stadt Genthin jetzt darüber, welche Regelungen gelten und wie mit den bestehenden Bescheiden umzugehen ist.

Was sich ab diesem Jahr ändert

Ab dem Jahr 2026 gelten in Genthin weiterhin die festgesetzten kommunalen Abgaben. Dazu zählen die Grundsteuern A und B, die Straßenreinigungsgebühren sowie die Hundesteuer. Für viele Bürgerinnen und Bürger ändert sich dabei also erstmal nichts.

Lesen Sie hier: Während andere schneller werden: Finanzamt Genthin unter den langsamsten Deutschlands.

Wenn es keine Änderungen an den Eigentumsverhältnissen oder an den steuerlichen Grundlagen gegeben hat, bleibt der bisherige Abgabenbescheid weiterhin gültig - also ist insofern erstmal kein Brief von der Stadt zu erwarten und die bekannten Zahlungsregelungen gelten unverändert fort.

Wer erhält einen neuen Abgabenbescheid?

Einen neuen Abgaben-Jahresbescheid für das Jahr 2026 haben oder werden ausschließlich diejenigen erhalten, bei denen sich relevante Änderungen ergeben haben. Dazu gehören unter anderem ein Eigentümerwechsel, eine Änderung des Messbetrags oder eine erstmalige Veranlagung.

Die entsprechenden Bescheide wurden mit Datum vom 12. Januar 2026 versendet. Wer also in den kommenden Wochen keinen neuen Bescheid erhalten hat, kann davon ausgehen, dass der zuletzt zugestellte Bescheid weiterhin maßgeblich ist.