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Überwachungsradius von zehn Kilometern Geflügelpest: Klüden wird zur Schutzzone

Im Altmarkkreis Salzwedel ist die Tierseuche ausgebrochen, daher erlässt auch der Landkreis Börde erneut eine Allgemeinverfügung. Zur Überwachungszone gehören auch Haldensleben und Calvörde. Worauf Tierhalter jetzt achten müssen.

19.12.2025, 12:53
Wegen der in Roxförde im Altmarkkreis Salzwedel ausgebrochenen Geflügelpest ist im Landkreis Börde Klüden zur Schutzzone erklärt worden. Für Haus- und Nutzgeflügelbestände besteht hier Stallpflicht.
Wegen der in Roxförde im Altmarkkreis Salzwedel ausgebrochenen Geflügelpest ist im Landkreis Börde Klüden zur Schutzzone erklärt worden. Für Haus- und Nutzgeflügelbestände besteht hier Stallpflicht. Symbolfoto: dpa

Haldensleben/VS. - In der Hansestadt Gardelegen im Altmarkkreis Salzwedel ist im Ortsteil Roxförde am 13. Dezember der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Nutzgeflügelbestand amtlich festgestellt worden. Zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände hat der Landkreis Börde daher erneut eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen.

Eine solche Verfügung war im Landkreis Börde schon einmal Ende Oktober erlassen worden, nachdem die Geflügelpest bei Wildvögeln im Drömling nachgewiesen worden war. Anfang Dezember war der Erlass dann wieder aufgehoben worden.

In diesem Zusammenhang werden eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand gebildet. Die Schutzzone betrifft im Landkreis Börde die Verbandsgemeinde Flechtingen, konkret den Ortsteil Klüden der Gemeinde Calvörde.

Geflügelpest: Auch Haldensleben gehört zur Überwachungszone

Zur Überwachungszone zählen in der Verbandsgemeinde Flechtingen die Gemeinde Calvörde mit den Ortsteilen Berenbrock, Dorst, Elsebeck, Flecken Calvörde, Lössewitz, Zobbenitz; die Gemeinde Bülstringen mit dem Ortsteil Wieglitz mitsamt Ellersell; in der Stadt Haldensleben die Ortsteile Hütten, Satuelle, Uthmöden sowie in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide die Gemeinde Westheide mit dem Ortsteil Born.

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Die Allgemeinverfügung schreibt vor, dass im benannten Gebiet Tierhalter von Geflügel und von in Gefangenschaft gehaltene Vögel – mit Ausnahme von Tauben – die Tiere entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten haben, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und wasserdichten Abdeckung sowie einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern besteht.

Die Aviäre Influenza, auch als Vogelgrippe bekannt ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die insbesondere Geflügel und andere Vogelarten betrifft. Eine Übertragung auf den Menschen ist selten, kann jedoch in Einzelfällen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Landkreis Börde weist darauf hin, dass die ergriffenen Maßnahmen dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und der Tierseuchenbekämpfung dienen.