1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Haldensleben
  6. >
  7. Sprinter mit massenhaft Drogen: Polizei entdeckt Unmengen Cannabis auf A2: Transporter versteckt eigene Plantage

Sprinter mit massenhaft Drogen Polizei entdeckt Unmengen Cannabis auf A2: Transporter versteckt eigene Plantage

Weil ein Transporter stark überladen ist, fällt er auf der A2 bei Hohenwarsleben der Polizei ins Auge. Der Inhalt überrascht mit einer riesigen Cannabis-Ausbeute.

Von Kristina Reiher 14.02.2026, 10:41
Bei einer Kontrolle der Polizei ist auf der A2 ein Transporter mit Unmengen von Cannabis entdeckt worden.
Bei einer Kontrolle der Polizei ist auf der A2 ein Transporter mit Unmengen von Cannabis entdeckt worden. Symbolfoto: Alex Talash/dpa

Hohenwarsleben - Damit hatten die Polizisten wohl nicht gerechnet: Bei einer Verkehrskontrolle auf der Autobahn 2 bei Hohenwarsleben in der Börde ist ihnen ein großer Drogen-Fund geglückt.

Lesen Sie auch: Schwerverletzte auf Autobahn bei Magdeburg: Steinwurf oder Unfall? Drei Autos verunglücken auf der A2

Gegen 9.30 Uhr am Donnerstagmorgen (13. Februar) fiel den Beamten in Fahrtrichtung Berlin ein Transporter ins Auge. Augenscheinlich war der stark überladen, teilt ein Sprecher der Autobahnpolizei mit. „Sie überprüften daraufhin den 27-jährigen Fahrer und den Laderaum des Fahrzeuges“, erklärt der Sprecher weiter. Dabei entdeckten sie, dass der Kleintransporter ein vollständiges Equipment für eine Cannabisplantage geladen hatte. Aber das war noch nicht alles.

Drogen-Überraschung für Polizei: 2,5 Tonnen Erde in Mercedes-Sprinter

In dem Mercedes seien etwa 1.000 Cannabis-Setzlinge untergebracht gewesen sowie circa 2,5 Tonnen Erde und die entsprechende Technik für einen professionellen Anbau der Pflanzen. Zum Verständnis: Ein Kleintransporter darf in der Regel zwischen 500 Kilogramm und 1.400 Kilogramm zuladen, abhängig vom individuellen Leergewicht des Fahrzeugs.

Damit war der Transporter mindestens mit einer eine Tonne überladen. Gegen den Fahrer wurde laut Polizeiangaben nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.