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Winterdienste in Oebisfelde-Weferlingen Schnee und Eis: Wer bei nichterbrachter Räumung im Schadensfall haftet

Wer einen privaten Winterdienst beauftragt, haftet auch, wenn dieser seiner Vertragspflicht nicht nachkommt. Wie Vermieter und Anwohner in Oebisfelde-Weferlingen mit dem Wintereinbruch umgehen.

Von Cedar D. Wolf Aktualisiert: 10.02.2026, 11:41
Hauptstraßen werden in der Regel vom Winterdienst der Kommunen geräumt. Gehwege und Seitentraßen wie hier in Oebisfelde Stadt sind Aufgabe der Anwohner.
Hauptstraßen werden in der Regel vom Winterdienst der Kommunen geräumt. Gehwege und Seitentraßen wie hier in Oebisfelde Stadt sind Aufgabe der Anwohner. Foto: Cedar D. Wolf

Oebisfelde-Weferlingen. - Wenn Schnee und Eis Straßen und Gehwege bedecken, stellt sich auch in Oebisfelde-Weferlingen jedes Jahr dieselbe Frage: Wer ist eigentlich verantwortlich fürs Räumen – und was passiert, wenn ein beauftragter Winterdienst nicht kommt? Für Grundstückseigentümer gilt dabei ein klarer Grundsatz: Die Verantwortung bleibt immer bei ihnen.