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Schulbusse fahren nicht Eisregen: Stillstand beim Busverkehr im Altmarkkreis

Der Altmarkkreis will aufgrund des Extremwetters den Busverkehr erneut stark einschränken

Aktualisiert: 12.01.2026, 13:20
Auf dem Busbahnhof in Salzwedel ist aktuell nicht viel los.
Auf dem Busbahnhof in Salzwedel ist aktuell nicht viel los. Foto: Anna Maria Sternhagen

Salzwedel/vs. - Alle, die auf den Busverkehr im Altmarkkreis Salzwedel angewiesen sind, müssen am Dienstag, 13. Januar, noch einmal mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Das teilt das Presseteam des Altmarkkreises mit.

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Bereits am heutigen Montag, 12. Januar, ab 18 Uhr wird die Personenverkehrsgesellschaft (PVGS) alle Fahrten einstellen. Dies wurde aufgrund der Wettervoraussagen, wonach in den Abendstunden mit gefrierendem Regen zu rechnen sei, bereits gegen Mittag festgelegt und öffentlich gemacht.

Schülerverkehr wird eingestellt.

Der Schülerverkehr wird zu diesem Zeitpunkt bereits planmäßig beendet sein und wird am morgigen Dienstag gar nicht erst gestartet, da eine Befahrbarkeit aller Straßen im Altmarkkreis Salzwedel am 13. Januar, ab 4.30 Uhr nicht vorhersehbar war, teilt das Presseteam des Kreises mit.

Auch wenn die Schulbusse nicht fahren, heiße das nicht, dass der Unterricht komplett ausfällt, so das Presseteam. Wie verfahren wird, entscheiden die Schulen individuell. Eltern sollten sich darüber informieren. Meistens geschieht das über schulinterne Online-Dienste.

Rufbusse fahren mindestens bis 9 Uhr nicht

Auch der Rufbusverkehr wird Dienstag bis 9 Uhr eingestellt. Somit können bestellte Fahrten nicht gefahren sowie Bestellungen für diesen Zeitraum auch nicht angenommen werden.

Inwiefern der Verkehr auf den Hauptlinien 100 (Salzwedel-Magdeburg), 200 (Salzwedel-Seehausen/Wittenberge) und 300 (Salzwedel-Wolfsburg) am 13. Januar aufgenommen werden kann, sei abhängig von den jeweiligen Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen, so der Kreis.

Für Fragen stehe die Informationszentrale der PVGS unter 03901/30 40 30 in der Zeit von 6 bis 22 Uhr zur Verfügung.