1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Nach dem Unfall gibt’s die Rechnung

Straßen Nach dem Unfall gibt’s die Rechnung

Die Schäden nach Unfällen zu beseitigen, kann für den Verursacher auch im Altmarkkreis Salzwedel teuer werden.

Von Alexander Rekow 08.02.2021, 11:36

Salzwedel l Kurz mal nicht aufgepasst, die Straße glatt oder einem Tier ausgewichen: Schnell ist ein Verkehrsunfall passiert. Das Ergebnis sind teils hohe Schadenssummen. Am Auto, am Bankett oder an umgefahrenen Verkehrszeichen. Im Polizeibericht stehen dann zumeist die bezifferten Gesamtsachschäden. Doch woher kommen diese Zahlen? Wie und vom wem werden sie ermittelt?

„Die Schadenssummen aus unseren Presseberichten werden aus den Einsatzberichten der Polizeibeamten übernommen“, heißt es dazu von Franziska Hotopp aus dem Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel. So handle es sich dabei um subjektive Schätzungen der Beamten auf der Straße, die den jeweiligen Sachverhalt aufgenommen haben. Und häufig würden Angaben der Betroffenen in die Berechnung fließen.

Wie, erklärt die Polizistin an einem Beispiel: „Am Pkw eines Geschädigten entstand nach einem Unfall wirtschaftlicher Totalschaden.“ Bei der Befragung vor Ort würde sich ergeben, dass das Auto vor rund zwei Wochen für 10 000 Euro gekauft wurde. „Somit wird der Schaden auf zirca 10 000 Euro geschätzt.“

Kataloge zu Schadenssummen gebe es nicht, genauso wenig Schulungen, die sich ausschließlich mit dem Thema Einschätzung von Schäden befassen. Vielmehr seien es Schätzwerte ohne Relevanz, die sich häufig in Gesprächen vor Ort ergeben würden, so Hotopp. „Natürlich ist uns klar, wenn jemand sagt, sein 20 Jahre alter Kleinwagen hat einen Wert von 20 000 Euro, dass das nicht stimmt.“ Grundsätzlich könne ein Schätzwert aufgrund des Alters, des Zustandes und Fabrikates angegeben werden. Eine Gewähr ist das aber nicht. „Wir sind ja keine Gutachter.“ Ab und an würde die Polizei auch daneben liegen. Beispielsweise wenn am Auto nur eine Beule zu sehen ist, die Karosserie aber schlussendlich verzogen sei. „Dann ist die Schadenssumme schnell zehnmal so hoch.“ Bei Brandschäden beispielsweise werde häufig ein Kostenvoranschlag nachgereicht. „Dann nehmen wir die Summe in die Akten auf.“

Werden Bankette, Gräben oder verkehrstechnische Leiteinrichtungen lädiert, müssen die Straßenmeistereien von Kreis und Land oder von ihnen beauftragte Unternehmen ran, informiert Peter Mennicke, Pressesprecher des Landes-Verkehrsministeriums. Wie hoch der beispielsweise von einem schweren Lkw verursachte Schaden im Straßenrandbereich ist, bemisst sich nach dem Aufwand für die Reparatur. Dabei geht es unter anderem um die erforderliche Arbeitszeit und einzusetzendes Material.

„Die Kosten sind sehr unterschiedlich und richten sich nach dem Grad der Beschädigung im Einzelfall“, erklärt der Pressesprecher. Eine pauschale Aussage zur Höhe der Kosten könne daher nicht getroffen werden. Wie hoch der Aufwand für das Beseitigen ist, sei unterschiedlich und meist nicht vergleichbar sind. Aber: Etwa 500 Euro kostet das Neu-Aufstellen eines umgefahrenen Verkehrsschildes, teilt er mit.

Bei einem Unfall am Donnerstag, bei dem ein Laster von der Straße abkam und auf dem angrenzenden Feld umkippte, musste auch ein junger Baum dran glauben. Er wurde durch die Wucht des Aufpralls umgeknickt. Bei älteren Bäumen, die bei Unfällen beschädigt werden, erfolge eine fachliche Begutachtung. Darauf basierend werden weitere Maßnahmen eingeleitet. Schlimmstenfalls muss der Baum gefällt werden. Dann ist Ersatz erforderlich. Wie teuer das wird, richte sich nach der Art des neu zu pflanzenden Baumes.

Hinzu kommen die Kosten für Personal, Technik und im Einzelfall eine Absicherung. Eine Statistik über die Höhe der Aufwendungen für nachzupflanzende Bäume werde nicht geführt. Die Erfahrung besagt: „Das reicht von 200 bis 2000 Euro“, erklärt er.

Wer muss dafür aufkommen, dass die Straße nach Unfällen wieder ordentlich aussieht und die Allee ergänzt wird? Bei einem Unfall hafte gesamtschuldnerisch der Halter oder Fahrer. „Ist der Verursacher bekannt, wird die Schadensregulierung in der Regel über dessen KfZ-Versicherung abgewickelt“, beschreibt der Pressesprecher die Vorgehensweise. Hat sich der Schuldige aus dem Staub gemacht und kann nicht ermittelt werden, bleibt der jeweils zuständige Straßenbaulastträger – also Bund, Land, Kreis – auf den Ausgaben sitzen. Mitunter müssten Gerichte bemüht und die Kosten für das Beseitigen der Schäden eingeklagt werden.