Bergbau, Erschütterungen, Gesetze DIN 4150 regelt Grenzen der Sprengungen bei Staßfurt
Falk Rockmann sprach mit Nadja Sonntag, Pressesprecherin von Sachsen-Anhalts Bergamt, zum Thema Normen und Kontrolle bei Spreng-Erschütterungen im Bergbau.

Staßfurter Volksstimme: Wie oft werden die Sprengungen beim Abbau von Steinsalz durch K+S nahe Rathmannsdorf beziehungsweise Kalkstein durch Qemetica bei Förderstedt vom Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) kontrolliert?Nadja Sonntag: Die Sprengungen werden durch das LAGB anlassbezogen, beispielsweise bei Vorliegen von Beschwerden von Anwohnern, kontrolliert. In den letzten Jahren gab es jedoch keine Beschwerden zu den vom Kalksteintagebau Förderstedt oder vom untertägigen Steinsalzabbau ausgehenden Sprengerschütterungen gegenüber dem LAGB. Wie stark dürfen die Erschütterungen sein? Die maximale Stärke der Sprengerschütterungen wird durch die DIN 4150 festgelegt. Die Norm legt Anhaltswerte für die maximale Schwinggeschwindigkeit bezüglich der Einwirkungen von Erschütterungen auf Menschen in Gebäuden (DIN 4150 Teil 2) und auf bauliche Anlagen (DIN 4150 Teil 3) fest. Werden diese Anhaltswerte eingehalten, so treten Schäden im Sinne einer Verminderung des Gebrauchswertes, deren Ursachen auf Erschütterungen zurückzuführen wären, nach den bisherigen Erfahrungen nicht auf. Wie nah dürfen sich die Abbau-Tätigkeiten (Steinsalz Untertage und Kalkstein im Tagebau) an Wohnorte heranbewegen? Im untertägigen Bergbau gibt es keine Abstandsvorgaben. Untertägige Abbaugebiete können somit auch direkt unter Ortschaften liegen, wenn im Hinblick auf die Sprengerschütterungen die in der DIN 4150 festgelegten Anhaltswerte eingehalten werden.
