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Corona Impfpflicht gegen Corona in Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt: Wie weiter in Staßfurt und Schönebeck?

Mitte März trat die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Auch wenn der überwiegende Teil der Mitarbeiter geimpft ist, so gibt es doch mehrere Hundert Ungeimpfte im Salzlandkreis. Wie damit umgegangen wird.

Von Enrico Joo 19.05.2022, 16:52
Für Beschäftigte im Gesundheitsbereich gilt eine Impfpflicht.
Für Beschäftigte im Gesundheitsbereich gilt eine Impfpflicht. Foto: imago

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Staßfurt/Schönebeck - Seit 16. März gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Theoretisch müssen seitdem alle Mitarbeiter in diesen Bereichen gegen Corona geimpft sein. Auch wenn der überwiegende Teil der Belegschaft sich gegen das Virus hat impfen lassen, so gibt es doch auch jetzt noch ungeimpfte Mitarbeiter. Wie geht es für diese in den Betrieben weiter?